UVZ - Apostillen u. rechtskräftige Beschlüsse Doppelvollmachten
Verfasst: 09.01.2024, 10:11
Hallo zusammen,
das UVZ bringt uns an den Rande des Wahnsinns. Wir sind ein neues Team und jeder hat andere Ansichten
Folgende Themen beschäftigen uns gerade:
Unterschriftsbeglaubigungen bei denen eine Apostille eingeholt wird. Wir scannen Unterschriftsbeglaubigungen auch ein. Scannt ihr dann die Apostille als zweites Papierdokument dazu, wenn sie da ist oder wie macht ihr das?
Bei Kaufverträgen, die der betreuungsgerichtlichen / familiengerichtlichen Genehmigungen unterliegen. Scannt ihr den rechtskräftigen Genehmigungsbeschluss nebst Doppelvollmachten als weiteres Dokument dazu? Der Vertrag wird ja erst damit rechtswirksam.
und dann habe ich noch eine kurze Frage. Wenn man eine Urkunde einträgt. Z.b. eine Löschungsbewilligung. Dann wähle ich aus "Löschungsbewilligung" und unten wähle ich dann aus mit Entwurf oder ohne, aber schreibt ihr ggf. bei der Löschungsbewilligung noch einen Zusatz mit oder ohne Ubgl., so wie früher in der Urkundenrolle?
Liebe Grüße
das UVZ bringt uns an den Rande des Wahnsinns. Wir sind ein neues Team und jeder hat andere Ansichten
Folgende Themen beschäftigen uns gerade:
Unterschriftsbeglaubigungen bei denen eine Apostille eingeholt wird. Wir scannen Unterschriftsbeglaubigungen auch ein. Scannt ihr dann die Apostille als zweites Papierdokument dazu, wenn sie da ist oder wie macht ihr das?
Bei Kaufverträgen, die der betreuungsgerichtlichen / familiengerichtlichen Genehmigungen unterliegen. Scannt ihr den rechtskräftigen Genehmigungsbeschluss nebst Doppelvollmachten als weiteres Dokument dazu? Der Vertrag wird ja erst damit rechtswirksam.
und dann habe ich noch eine kurze Frage. Wenn man eine Urkunde einträgt. Z.b. eine Löschungsbewilligung. Dann wähle ich aus "Löschungsbewilligung" und unten wähle ich dann aus mit Entwurf oder ohne, aber schreibt ihr ggf. bei der Löschungsbewilligung noch einen Zusatz mit oder ohne Ubgl., so wie früher in der Urkundenrolle?
Liebe Grüße