Vollzugsentwürfe im UVZ

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 176
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

12.12.2023, 14:13

Hallo,

ich wollte mal fragen wie ihr das macht:

Gerade habe ich erst erfahren, dass man eine Entwurfsurkunde trotz Selbst-Anfertigung des Urkundenentwurfs (z.B. Genehmigungserklärung vollmachtlos Vertretener) im UVZ trotzdem als "Ubgl. ohne Entwurf" einträgt (wenn der Beteiligte dann auch hier die Unterschrift leistet) und dann im UVZ im "Reiter" Grunddaten als "Vollzugsentwurf" kennzeichnet, damit die 4,50 Eur Gebühr abgerechnet werden.

Bis jetzt hatte ich immer "Ubgl. mit Entwurf" angegeben (da werden ja letztlich auch die 4,50 abgerechnet).

Wenn man aber jetzt "Ubgl. ohne Entwurf" eingibt: Macht ihr dann noch eine Kopie für die Papier-Urkundensammlung und lädt das Dokument im UVZ hoch?
An sich muss man ja von UoE keine Dokumente hochladen u. auch nicht in die Papier-Sammlung heften (machen wir auch nicht).

Oder MUSS man das dann hochladen, weil "Vollzugsentwurf" angehakt wurde?
Antworten