UVZ

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
StillesWasser
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 15.08.2011, 11:47
Beruf: Notarfachangestellte

#1

30.11.2023, 09:24

Moin, Ihr Lieben!

War längere Zeit raus.
Wie wird das mit den Urkunden im UVZ gemacht. Spiegelgleich, ist schon klar.
Bei einer unterschriftsbeglaubigten Verwalterzustimmung, scannt ihr das Original (wird ja weggeschickt) oder
macht ihr eine beglaubigte Ablichtung der Verwalterzustimmung und scannt diese dann ein. Schreibt ihr auf die Erste Seite oben "begl. Ablichtung"?

Hier herrscht Uneinigkeit darüber.
Kann man die Anforderungen der Urkunden für das UVZ irgendwo nachlesen? Von welcher Urkunde Original oder begl. Ablichtung (wie beim Testament)?

LG und Danke im Voraus. :thx
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 176
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

30.11.2023, 12:14

Hallo, ich mache es so:

Wenn wir den Entwurf der Verwalterzustimmung (oder einer anderen Urkunde, wo nur die Unterschrift beglaubigt wird) selbst entworfen haben:
Kommt lediglich eine KOPIE des Dokuments ins UVZ - Dokumententyp: elektr. Abschrift (einfach) - ohne Signatur; ALSO: es wird nicht das Original gescannt, sondern die Kopie, die auch in die Papiersammlung kommt (theoretisch könnte da ja z.B. ein kleiner Fleck drauf sein auf der Kopie, darum nicht das Original scannen, es soll ja spiegelgleich sein; so habe ich es jedenfalls verstanden).

Urkunden, die wir nicht selbst entworfen haben, kommen weder in die Papiersammlung noch ins UVZ (ich glaube der dazugehörige Paragraph lautet: § 31 (1) 4. c NotAktVV (ohne Gewähr). Ich glaube, das ist ERMESSEN des Notars, ob er trotzdem in der Papiersammlung eine Kopie vom Schriftstück aufbewahren möchte. Wenn das der Fall ist, muss es natürlich auch ins UVZ. Wir machen es nicht.

Irgendwie gibt es m.E. eine Ausnahme bei Genehmigungserklärungen vollmachtlos Vertretener:
Hat der bei uns genehmigt (z.B. einen Kaufvertrag, der ebenfalls bei uns beurkundet wurde), schicke ich die Original-GE ans GBA und mache statt einer Kopie eine begl. FK für Papier-Samml. u. UVZ, wobei das 1 x hochgeladen wird zur UVZ Nr. der GE und 1 x als sonstiges Dokument zur UVZ Nr des Kaufvertrages). - Würde mich interessieren, wie das woanders gemacht wird.

Hat er woanders genehmigt mache ich auch eine begl. FK und lade es nur als sonstiges Dokument zum KV hoch.


Irgendwie hatte ich mir auch mal § 34 NotAktVV aufgeschrieben, habe jetzt aber nicht nachgeguckt, was da drin steht.

Jedenfalls: NotAktVV

Ansonsten gibt es sicherlich auch noch Erklärfilme und Infos im XNP/UVZ.

LG
Antworten