optische Änd. Orig.Urkunde nach Signatur im UVZ

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Resa
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#1

29.11.2023, 11:11

Guten morgen,

mir ist leider etwas Dummes passiert:

Nachdem bereits eine Original-Urkunde ins UVZ übergeben worden ist mit Signatur und allem pipapo (also archiviert ist), habe ich diese in der Hektik versehentlich mit "Beglaubigte Fotokopie" gestempelt. Würg.

Muss ich nun die leider so verunstaltete Original Urkunde nochmal einscannen (leider ist die auch bereits genäht) und muss der Notar dann da irgendwie einen Vermerk dazu machen auf der Original-Urkunde (vielleicht: "gestrichen, Notar") oder sowas oder hefte ich die jetzt einfach so in die Papiersammlung.

Wie würdet ihr damit umgehen?

Dank im Voraus.
Martin Filzek
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#2

29.11.2023, 14:27

Bin mit diesem modernen Kram UVZ und elektr. Urkundenarchiv leider Laie - aber trotzdem würde ich kein Problem darin sehen, "Beglaubigte Fotkopie" einfach nur leserlich zu streichen, mit oder ohne Notarunterschrift dahinter. Man soll doch aus Mücken keine Elefanten machen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Resa
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#3

30.11.2023, 12:16

Wir haben uns jetzt entschieden für: durchstreichen, mit Notarvermerk versehen, aber nicht nochmal ins UVZ hochladen
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