Vollstreckbare Ausfertigung der Kostennote durch den Notar
Verfasst: 21.11.2023, 18:53
Hallo,
bei uns in der Kanzlei hat sich folgende Frage zu oben genannter Thematik ergeben:
Wenn ich z.B. zwei oder drei Kostennoten für einen Rechnungsempfänger habe, die trotz Mahnungen nicht beglichen worden und auch noch nicht verjährt sind, ist es dann möglich, alle Kostenrechnungen zu einer vollstreckbaren Ausfertigungen mit einer Vollstreckungsklausel zusammenzufassen?
Oder muss man von jeder separaten Kostennote jeweils eine eigene vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel herstellen.
Die Frage kam in Hinblick auf die Gerichtsvollzieherkosten auf. Es wäre nämlich kostengünstiger nur eine vollstreckbare Ausfertigung mit vier Rechnungen zuzustellen anstatt vier vollstreckbare Ausfertigungen. Gilt jetzt nur für den Fall das der Kostenschuldner dieselbe Person oder Gesellschaft ist.
Ich hoffe, dass ist soweit verständlich und jemand kann mir helfen.
Bin leider durch meine Ausbildung nicht geschult in dem Bereich der Zwangsvollstreckung und deshalb etwas unbeholfen.
bei uns in der Kanzlei hat sich folgende Frage zu oben genannter Thematik ergeben:
Wenn ich z.B. zwei oder drei Kostennoten für einen Rechnungsempfänger habe, die trotz Mahnungen nicht beglichen worden und auch noch nicht verjährt sind, ist es dann möglich, alle Kostenrechnungen zu einer vollstreckbaren Ausfertigungen mit einer Vollstreckungsklausel zusammenzufassen?
Oder muss man von jeder separaten Kostennote jeweils eine eigene vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel herstellen.
Die Frage kam in Hinblick auf die Gerichtsvollzieherkosten auf. Es wäre nämlich kostengünstiger nur eine vollstreckbare Ausfertigung mit vier Rechnungen zuzustellen anstatt vier vollstreckbare Ausfertigungen. Gilt jetzt nur für den Fall das der Kostenschuldner dieselbe Person oder Gesellschaft ist.
Ich hoffe, dass ist soweit verständlich und jemand kann mir helfen.
Bin leider durch meine Ausbildung nicht geschult in dem Bereich der Zwangsvollstreckung und deshalb etwas unbeholfen.