Vollstreckbare Ausfertigung der Kostennote durch den Notar

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Yara-Marienella
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#1

21.11.2023, 18:53

Hallo,

bei uns in der Kanzlei hat sich folgende Frage zu oben genannter Thematik ergeben:

Wenn ich z.B. zwei oder drei Kostennoten für einen Rechnungsempfänger habe, die trotz Mahnungen nicht beglichen worden und auch noch nicht verjährt sind, ist es dann möglich, alle Kostenrechnungen zu einer vollstreckbaren Ausfertigungen mit einer Vollstreckungsklausel zusammenzufassen?

Oder muss man von jeder separaten Kostennote jeweils eine eigene vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel herstellen.

Die Frage kam in Hinblick auf die Gerichtsvollzieherkosten auf. Es wäre nämlich kostengünstiger nur eine vollstreckbare Ausfertigung mit vier Rechnungen zuzustellen anstatt vier vollstreckbare Ausfertigungen. Gilt jetzt nur für den Fall das der Kostenschuldner dieselbe Person oder Gesellschaft ist.

Ich hoffe, dass ist soweit verständlich und jemand kann mir helfen.

Bin leider durch meine Ausbildung nicht geschult in dem Bereich der Zwangsvollstreckung und deshalb etwas unbeholfen.
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Katie
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#2

22.11.2023, 11:29

Hi,
soviel ich weiß, ist eine Zusammenfassung zu einer vollstreckbaren Ausfertigung nicht zulässig. ICh hatte seinerzeit schon mal die unten verlinkte Entscheidung gefunden.

https://openjur.de/u/324077.html
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#3

22.11.2023, 11:31

Du kannst trotzdem alle in die Vollstreckung geben mit einem GesamtFoKo oder geht es rein um die Zustellung? Es wäre evtl nur eine Amtshandlung, aber hatte den Fall noch nicht!
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Katie
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#4

22.11.2023, 11:41

Ja, vollstrecken kannst Du alle zusammen, aber Zustellung für jede einzeln. Aber die GV-Kosten sind hier ja nicht so hoch. Und drei Titel haben ja auch den Vorteil, dass Du ggfls. den Schuldner gleichzeitig mehrfach unter Druck setzen kannst, z.B. PfÜb und VA.
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#5

22.11.2023, 11:45

Aber Wegegeld zB dürfte ja nur einmal anfallen? GVZ wird ja nicht 3 Mal hinfahren. Also als Zustellungsauftrag würd ich alle 3 rein packen oder geht das nicht? Klar bekommt man 3 Übergabeurkunden, aber Rest dürfte dann doch nur 1 Mal anfallen?
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#6

23.11.2023, 10:05

Yara-Marienella hat geschrieben:
21.11.2023, 18:53
Oder muss man von jeder separaten Kostennote jeweils eine eigene vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel herstellen.
genau so - jede einzeln.

Danach kannst du aber alles zusammen machen. Also ein Zustellungsauftrag und später auch ein ZV-Auftrag für alle Titel zusammen. Die Zustellkosten hat der Schuldner zu erstatten.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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