Erteilung Ausfertigungen

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tako
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#1

15.11.2023, 18:55

Wir hatten heute unterschiedliche Meinungen im Büro. Wird eine Erteilung einer Ausfertigung nur noch im UVZ vermerkt oder zusätzlich - wie "früher" - auch noch auf der Urschrift der Urkunde? Wie macht ihr das?
Notariatsmann
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#2

15.11.2023, 19:28

Es ist nur noch im UVZ zu vermerken.
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