Hey Ihr Lieben...
wenn ich die Entgegennahme auf der Ausfertigung für die Gläubigerin vermerke, muss ich dann jetzt zusätzlich auch noch einen Vermerk auf der Original-Urkunde machen?
Man könnte das ja auch im Bemerkungsfeld bei den Ausfertigungen im UVZ eintragen.
Die (alte) Literatur sagt, dass es "auf der Urkunde vermerkt" werden soll...
das "auf der Urkunde" wird ja z. B. bei den Vermerken über die Finanzamtsvermerke dahingehend ausgelegt, dass die Vermerke tatsächlich noch auf der Papierurkunde angebracht werden müssen.
Sorry, ich bin gerade maximal verwirrt
Lieben Gruß
Bindungswirkung Grundschulden - Vermerk auf Original
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Wir tragen Ausfertigungen nur noch im UVZ ein.