isolierte Grundbucheinsicht für anderen Notar

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Mareiksche
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#1

17.08.2023, 19:49

Hallo LiKo‘s,
wenn ein anderer Notar bei einem Kollegen einen Grundbuchauszug anfordert (wegen nicht Vorhandensein eines Online-Zugangs), ist eine Übersendung des gewünschten GB-Auszuges doch ohne Probleme möglich oder? Da Notare ja ein Einsichtsrecht haben!
Könnt ihr mir dazu mal mit Literatur/Kommentierung weiterhelfen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Resa
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#2

18.08.2023, 10:53

Guten morgen, Literatur habe ich jetzt nicht dazu da. Ich überlege nur gerade,

ob man das dann zumindest in die "Protokollierungsliste der Grundbucheinsichten" mit aufnehmen müsste, die Notare führen, da es ja letztlich nicht das eigene Amtsgeschäft ist und auch nicht dem Eigentümer selbst übermittelt wird (§ 133 a GBO)

und/oder
ob nicht sowieso eine Vollmacht (ggfs. lautend auf den anderen Notar, dass er das beantragen darf) des Eigentümers benötigt wird für diese Grundbucheinsicht.

Liebe Grüße
Feldhamster
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#3

18.08.2023, 17:48

§ 12 GBO gilt immer, also es muss berechtigtes Interesse für die Einsicht bestehen. Dieses wird bei Notaren angenommen, weil sie Einsicht für den Urkundsentwurf oä benötigen. Nur weil da jetzt aber irgendjemand keinen eigenen Online-Zugang hat, sehe ich kein berechtigtes Interesse.
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