Hallo zusammen,
ich habe eine Löschungsbewilligung für eine Gesamtgrundschuld erhalten. Betroffen ist eine Gesamtgrundschuld, eingetragen in den Grundbüchern von Dortmund und Düsseldorf. Kann ich die Löschung bei einem Grundbuchamt beantragen und die Löschungsbewilligung zurückverlangen, damit ich die beim anderen Grundbuchamt einreichen kann oder muss ich eine zweite Löschungsbewilligung bei der Gläubigerin anfordern? Die Löschungsbewilligung kann ich nicht beglaubigen, die Urschrift liegt mir zwar vor, dahinter ist aber noch Vollmachtsurkunde der Bank, dass die auch berechtigt sind, die Bank zu vertreten und die ist leider schon beglaubigt.
Danke im Voraus
Eine Löschungsbewilligung für zwei Grundbuchämter
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Ich würde eine beglaubigte Ablichtung bei den zweiten GB-Amt einreichen mit dem Hinweis, dass das Original dem ersten geschickt worden ist. Das Grundbuchamt wird sich schon melden, wenn das nicht ausreichen sollte.