vollstreckbare Ausfertigung...

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Gast

#1

02.10.2007, 10:37

Hey ihr,

ich habe eine Frage. Ich bin noch nicht so ganz wach heute:

Muss ich auf eine vollstreckbare Ausfertigung einen anderen Ausfertigungsvermerk machen als auf eine normale Ausfertigung?
Kordu

#2

02.10.2007, 10:40

Logisch. Du musst schreiben "zum Zwecke der Zwangsvollstreckung".
Gast

#3

02.10.2007, 10:45

Zustimm! Wenn Du zuvor schon andere Ausfertigungen erteilt hast, jetzt aber erst die vollstreckbare erteilst, musst Du das "zum ersten Male vollstreckbar" ggf. mit hinzunehmen. Also z.B.: ... wird hiermit zum X. Male - zum ersten Male vollstreckbar - XYZ zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
danie-reno
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#4

02.10.2007, 11:06

:zustimm
cerreto
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#5

02.10.2007, 15:34

Es ist nach § 49 BeurkG nicht zwingend erforderlich, in den Ausfertigungsvermerk aufzunehmen, um die wievielte Ausfertigung es sich handelt. Wieviel Ausfertigungen in der Welt sind, kann man der Urschrift entnehmen, auf der zu vermerken ist, wem wann eine Ausfertigung erteilt worden ist.

cerreto
Notargehilfe

#6

02.10.2007, 15:41

@cerreto

:zustimm

Etwas anderes gilt nur bei einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (§ 733 ZPO).
Gast

#7

02.10.2007, 22:08

Muss es nun wirklich sein? Meint Ihr ehrlich, dass die Vorposterinnen das nicht wüssten :roll:

Hier geht es doch um Hilfestellung und nicht um "Besserwissi", oder?

Mittlerweile kann ich immer besser verstehen, warum sich die Parteien - vor allem aus dem Rheinland - auf die Socken nach Westfalen machen, um ihre Verträge unter Dach und Fach zu bekommen. Mir soll's Recht sein!

Im übrigen hat sich die "doppelte Buchführung" seit der italienischen Renaissance bewährt. Für die Partei ist es "egal"; ich kann aber bei Gelegenheit der "Kontrolle" feststellen, dass nicht mehr Ausfertigungen in die Welt gesetzt werden als auf der Urschrift vermerkt sind.
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Pepsi
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#8

03.10.2007, 15:22

DARUM gehts hier doch auch gar nicht.. ich finde es trotzdem sinnvoll es drauf zu schreiben, alleine schon der besseren Übersichtlichkeit
Minimaus

#9

03.10.2007, 16:01

Ich steh irgendwie aufm Schlauch. Was denn für ein Vermerk? Kann mir das mal bitte einer erklären?

Ich bin heute doof
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#10

03.10.2007, 17:33

na den Ausfertigungsvermerk: Die vorstehende Kopie wird hiermit zum ersten male ausgefertigt und... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

da du keine No bist, wundert es mich nicht, dass du das nicht kennst (du bist im Notariatsbereich..)
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