vollstreckbare Ausfertigung...

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Minimaus

#11

03.10.2007, 17:34

Das ist doch die Klausel, oder nicht?
Minimaus

#12

03.10.2007, 17:41

Alles klar, dann bin ich beruhigt ;-)
Jupp03/11

#13

03.10.2007, 17:50

Vorstehende Verhandlung und nicht vorstehende Kopie

So müßte es richtig heißen.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#14

04.10.2007, 11:06

kann sein, aber wir schreiben das schon immer so :?
Antworten