Finanzamt Zuständigkeit
Verfasst: 02.05.2023, 15:03
Hallo,
ich würde mich über Rückmeldungen zu folgender Fragestellung freuen:
In Erfüllung eines ihnen auferlegten Vermächtnisses übertragen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft - die sämtlichst in anderen Städten (teils auch in anderen Bundesländern) - wohnen, Grundstücke (die auch in verschiedenen Städen und Bundesländern liegen) an die Vermächtnisnehmer (die auch in verschiedenen Städten bzw. Ausland sind).
Jetzt frage ich mich, welchem Finanzamt Schenkungssteuerstelle ich das anzeigen soll. An sich ist ja zuständig das Finanzamt, wo der Schenker seinen Wohnsitz hat. Nun gibt es aber mehrere Übertragende mit verschiedenen Wohnsitzen.
Hab schon § 35 ErbStG gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden, wie das auf diesen Fall anzuwenden ist.
Hat jemand Erfahrung?
Lieben Dank.
ich würde mich über Rückmeldungen zu folgender Fragestellung freuen:
In Erfüllung eines ihnen auferlegten Vermächtnisses übertragen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft - die sämtlichst in anderen Städten (teils auch in anderen Bundesländern) - wohnen, Grundstücke (die auch in verschiedenen Städen und Bundesländern liegen) an die Vermächtnisnehmer (die auch in verschiedenen Städten bzw. Ausland sind).
Jetzt frage ich mich, welchem Finanzamt Schenkungssteuerstelle ich das anzeigen soll. An sich ist ja zuständig das Finanzamt, wo der Schenker seinen Wohnsitz hat. Nun gibt es aber mehrere Übertragende mit verschiedenen Wohnsitzen.
Hab schon § 35 ErbStG gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden, wie das auf diesen Fall anzuwenden ist.
Hat jemand Erfahrung?
Lieben Dank.