Finanzamt Zuständigkeit

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Resa
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#1

02.05.2023, 15:03

Hallo,

ich würde mich über Rückmeldungen zu folgender Fragestellung freuen:

In Erfüllung eines ihnen auferlegten Vermächtnisses übertragen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft - die sämtlichst in anderen Städten (teils auch in anderen Bundesländern) - wohnen, Grundstücke (die auch in verschiedenen Städen und Bundesländern liegen) an die Vermächtnisnehmer (die auch in verschiedenen Städten bzw. Ausland sind).

Jetzt frage ich mich, welchem Finanzamt Schenkungssteuerstelle ich das anzeigen soll. An sich ist ja zuständig das Finanzamt, wo der Schenker seinen Wohnsitz hat. Nun gibt es aber mehrere Übertragende mit verschiedenen Wohnsitzen.

Hab schon § 35 ErbStG gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden, wie das auf diesen Fall anzuwenden ist.

Hat jemand Erfahrung?

Lieben Dank.
Feldhamster
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#2

02.05.2023, 18:10

Die Übertragen den handeln als Erbengemeinschaft und § 35 ErbStG erwähnt doch den Erblasser, sodass ich das Finanzamt des Erblasser anschreiben würde. Auf den ersten Blick jedenfalls, ich habe nicht weiter ausführlich recherchiert.
Notariatsoldie
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#3

03.05.2023, 21:25

Ich bin auch der Meinung, dass das Finanzamt des Erblassers zuständig ist. Da es bei den Verträgen um die Erfüllung von Vermächtnissen geht, kommt beim Vermächtnisnehmer evtl. Erbschaftssteuer nach dem Erblasser in Betracht. Daher ist dessen Finanzamt zuständig.
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