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Eintragungsbewilligung durch den Notar statt Auflassung im KV

Verfasst: 17.04.2023, 11:12
von ReNo...
Wie mache ich das: Im Kaufvertrag steht "Die Vertragsteile sind einig, dass das Eigentum .... von den Verkäufer auf die Käufer übergeht. Diese Einigung ist unbedingt. Sie beeinhaltet keine Eintragungsbewilligung. Die Verkäufer erteilen dem Notar einseitig und unwiderruflich und unbedingt die Vollmacht, die Eintragung der Käufer als Eigentümer im Grundbuch zu bewilligen."

Schreibe ich die Bewilligung des Notars in das Anschreiben bei der Einreichung mit Siegel dazu?

Es wäre super, wenn mir da jemand auf die Sprünge hilft. Vielen Dank im Voraus!

Re: Eintragungsbewilligung durch den Notar statt Auflassung im KV

Verfasst: 17.04.2023, 16:48
von AnniEs
Genau. Anschreiben ans GbA mit dem Passus

"Ich bewillige und beantrage die Umschreibung des Eigentums" usw.

Da es sich wegen der Bewilligung um eine Eigenurkunde handelt, muss ein Siegel drauf. Bei elektronischem Grundbuchvollzug muss das Anschreiben signiert werden.