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Beglaubigung von Abschriften

Verfasst: 01.10.2007, 16:00
von brainy
Hab nochmal eine kurze Frage:

Darf der Notar die Kopie eines Passes beglaubigen?

Hatte irgendwie in Erinnerung, dass es da mal Probleme gab, kann mich aber nicht genau erinnern. Vielleicht verwechsel ich auch was!?

Könnt ihr mir bitte helfen :wink:

Verfasst: 01.10.2007, 16:10
von butterflybabe
Der Notar kann meines Wissens, amtlich beglaubigen, und somit auch eine Kopie des Passes beglaubigen.

Verfasst: 01.10.2007, 16:12
von Lena
Der Notar beglaubigt öffentlich.
Aber er kann von alles Fotokopien machen und die Übereinstimmung zur Urschrift beglaubigen. Bei Pässen würd ich das halt nur machen, wenn der Passinhaber mir das Original auch vorlegt, aber sonst...
Er bescheinigt ja mit der Beglaubigung nur, dass die Kopie mim Original übereinstimmt.

Verfasst: 01.10.2007, 16:16
von brainy
Ja, also der Original-Pass wird auf jeden Fall vorgelegt!

Ich dachte irgendwie nur, dass er diese Dokumente (Pass/Ausweis) nicht beglaubigen darf...

Verfasst: 01.10.2007, 16:17
von Lotti
das haben wir schon öffters gemacht. da sehe ich kein problem drin

Verfasst: 01.10.2007, 16:18
von danie-reno
Also wenn Ihr Kopie vom Original-Pass macht, spricht nichts dagegen... :D

Verfasst: 01.10.2007, 16:26
von brainy
OK!

Vielen Dank an euch!!!

LG

Verfasst: 03.10.2007, 16:41
von Pepsi
jep, ist ja im Prinzip nur ne normale begl. Abschrift.. machen wir häufiger für GEschäftsleute, die brauchen das öfter mal, aber fragt mich nicht warum und wofür.. meistens wird dann noch ne Apostille benötigt