Beglaubigung von Abschriften

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brainy
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#1

01.10.2007, 16:00

Hab nochmal eine kurze Frage:

Darf der Notar die Kopie eines Passes beglaubigen?

Hatte irgendwie in Erinnerung, dass es da mal Probleme gab, kann mich aber nicht genau erinnern. Vielleicht verwechsel ich auch was!?

Könnt ihr mir bitte helfen :wink:
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butterflybabe
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#2

01.10.2007, 16:10

Der Notar kann meines Wissens, amtlich beglaubigen, und somit auch eine Kopie des Passes beglaubigen.
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Lena
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#3

01.10.2007, 16:12

Der Notar beglaubigt öffentlich.
Aber er kann von alles Fotokopien machen und die Übereinstimmung zur Urschrift beglaubigen. Bei Pässen würd ich das halt nur machen, wenn der Passinhaber mir das Original auch vorlegt, aber sonst...
Er bescheinigt ja mit der Beglaubigung nur, dass die Kopie mim Original übereinstimmt.
brainy
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#4

01.10.2007, 16:16

Ja, also der Original-Pass wird auf jeden Fall vorgelegt!

Ich dachte irgendwie nur, dass er diese Dokumente (Pass/Ausweis) nicht beglaubigen darf...
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Lotti
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#5

01.10.2007, 16:17

das haben wir schon öffters gemacht. da sehe ich kein problem drin
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danie-reno
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#6

01.10.2007, 16:18

Also wenn Ihr Kopie vom Original-Pass macht, spricht nichts dagegen... :D
brainy
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#7

01.10.2007, 16:26

OK!

Vielen Dank an euch!!!

LG
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Pepsi
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#8

03.10.2007, 16:41

jep, ist ja im Prinzip nur ne normale begl. Abschrift.. machen wir häufiger für GEschäftsleute, die brauchen das öfter mal, aber fragt mich nicht warum und wofür.. meistens wird dann noch ne Apostille benötigt
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