Moin,
bin lange Zeit raus gewesen und arbeite mich jetzt wieder ein.
Kann mir jemand sagen, ob es in dem neuen NotAktVV eine Übernahme
des vorigen § 10 (3) DONot gibt. Muss ich den KV-Parteien die
Notar-Anderkonto-Abrechnung zwecks Bestätigung zusenden?
im Voraus
Notar-Anderkonto
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