Vollmacht

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sandmann712
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#1

20.03.2023, 05:59

Guten Morgen zusammen,

Ich habe eine Frage:

Darf ich eine Unterschrift unter Vollmacht beglaubigen, womit in Russland wohnende Personen bevollmächtigt werden, für die Vollmachtgeberin Personenstandsurkunden in Russland bei Behörden zu beantragen und für die Vollmachtgeberin in Empfang zu nehmen.
Martin Filzek
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#2

20.03.2023, 15:35

Natürlich. Wundere mich über die Frage und vermute dass sie wg. kürzlich auch überflogenem Rundschreiben BNotK zur Möglichkeit der Ablehnung bei Geschäften, die mit Russland zu tun haben, zusammenhängt. Aber das wird wohl Dinge betreffen, die mit verhängten Sanktionen usw. zu tun haben (wg. Krieg Ukraine?), aber wieso sollte das benötigten Standesamtsurkunden usw. entgegenstehen?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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