Verlustige vollstreckbare Ausfertigung und Abtretung
Verfasst: 09.03.2023, 11:31
Hallo an alle,
vielleicht hatte jemand ja schon mal so einen Fall und kann mir weiterheilfen. In unseren Formularbücher und im Forum habe ich leider nichts dazu gefunden.
Folgener Sachverhalt:
Zugunsten der Bank A wird in 2014 bei uns eine Grundschuld (brieflos) beurkundet. Bank A wendet sich jetzt an uns und möchte eine wetiere vollstreckbare Ausfertigung, da die erteilte Ausfertigung verloren gegangen ist. Wir bitte also um eine entsprechende Erklärung (da wir bisher nur ein Anschreiben der Bank haben) und hören gleichzeitig die Schuldner an.
Bank A teilt jetzt mit, dass sie eine solche Erklärung nicht abgeben kann/ will, da die Grundschuld bereits letztes Jahr an Bank B abgetreten wurde. Schön. Abtreteung ist bereits im GB eingetragen.
Wie eine wetiere vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird ist mir klar, jedoch kommt uns jetzt die Abtretung noch "dazwischen".
Theoretisch müsste doch jetzt nach Verlusterklärung von Bank A eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Wenn uns dann die Unterlagen zur Abtretung vorliegen müsste diese Ausfertigung wieder eingezogen werden und eine neue vollstreckbare Ausfertigung für Bank B erteilt werden.
Geht das nicht auch einfacher, indem man von beiden Banken entsprechende Erklärungen einholt (Bank A: Verlustig, nicht verpfändet etc.) (Bank B: nie erhalten von Bank A), diese zur Urschrift und der neu zu erteilenden weiteren Ausfertigung aufgrund der Abtretung nimmt?
VIelen Dank und LG.
vielleicht hatte jemand ja schon mal so einen Fall und kann mir weiterheilfen. In unseren Formularbücher und im Forum habe ich leider nichts dazu gefunden.
Folgener Sachverhalt:
Zugunsten der Bank A wird in 2014 bei uns eine Grundschuld (brieflos) beurkundet. Bank A wendet sich jetzt an uns und möchte eine wetiere vollstreckbare Ausfertigung, da die erteilte Ausfertigung verloren gegangen ist. Wir bitte also um eine entsprechende Erklärung (da wir bisher nur ein Anschreiben der Bank haben) und hören gleichzeitig die Schuldner an.
Bank A teilt jetzt mit, dass sie eine solche Erklärung nicht abgeben kann/ will, da die Grundschuld bereits letztes Jahr an Bank B abgetreten wurde. Schön. Abtreteung ist bereits im GB eingetragen.
Wie eine wetiere vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird ist mir klar, jedoch kommt uns jetzt die Abtretung noch "dazwischen".
Theoretisch müsste doch jetzt nach Verlusterklärung von Bank A eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Wenn uns dann die Unterlagen zur Abtretung vorliegen müsste diese Ausfertigung wieder eingezogen werden und eine neue vollstreckbare Ausfertigung für Bank B erteilt werden.
Geht das nicht auch einfacher, indem man von beiden Banken entsprechende Erklärungen einholt (Bank A: Verlustig, nicht verpfändet etc.) (Bank B: nie erhalten von Bank A), diese zur Urschrift und der neu zu erteilenden weiteren Ausfertigung aufgrund der Abtretung nimmt?
VIelen Dank und LG.