Handhabung einer elektr. begl. Genehmigung?

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Dino
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#1

06.03.2023, 10:19

Liebe Alle,

wir haben hier einen Kaufvertrag beurkundet, welcher nachgenehmigt werden musste.

Die Genehmigungserklärung des vollmachtlos Vertretenen wurde uns heute per XNP durch einen anderen Notar elektronisch beglaubigt übersandt.

Ich könnte jetzt also den Kaufvertrag abwickeln, da er nun rechtswirksam ist.

Kann ich jetzt diese elektronisch begl. Genehmigungserklärung ausdrucken und an meine Urschrift binden und so dann auch die begl. Abschriften für Grundbuchamt/Mandanten etc. erstellen? Oder muss ich hier zusätzlich noch einen Vermerk hinter diese Genehmigung machen, dass das Dokument elktr. beglaubigt war und ich die Signatur etc. geprüft habe?

Hatte das vielleicht schon mal jemand? Ich bin ein wenig überfragt..

Vielen Dank im Voraus!

:thx

Lg, Dino
Resa
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#2

06.03.2023, 12:17

Hallo,

mit elektr. begl. Abschriften habe ich noch nicht gearbeitet - aber das wird bestimmt noch in Kürze kommen.

Ich hab mal im BeurkG geguckt und frage mich, ob eventuell § 42 Abs. 4 BeurkG weiterhelfen könnte: Ganz laienhaft würde ich diese Vorschrift so verstehen, dass man dieses Dokument, was man elektr. begl. bekommen hat, erst ausdruckt, dann selbst beglaubigt und die Signaturprüfung (wie immer man das auch prüft - wie prüft man das ? ?) dokumentiert.

Liebe Grüße
Dino
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#3

29.03.2023, 09:00

Hallo :)

Lese die Antwort jetzt erst. Ich habe das Dokument ausgedruckt und die Signaturprüfung angeheftet und es so ausgefertigt. Das Gericht hat die AV eingetragen.

Wenn du in XNP eine Nachricht abrufst und ein Dokument zur Ansicht öffnest, gibt es auf der rechten Seite eine Auswahl, u.a. "Signatur prüfen". Wenn du da drauf klickts, öffnet sich ein Fenster "Signaturprüfergebnis". Dort kannst du dann auswählen zwischen "Prüfprotokoll anzeigen" oder Prüfvermerk generieren". Den Vermerk generieren und an die Urkunde nehmen. Der Vermerk sagt folgendes:

"Hiermit beglaubige ich die Übereinstimmung der vorstehenden Abschrift mit dem mir vorgelegten elektronischen Dokument. Die an dem elektronischen Dokument angebrachte/n Signatur/en entsprechen der qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Die Signatur/en enthielt/en folgende Angaben zum Signaturzertifikat:
Zertifikatsinhaber:
XXXXXXXXXXXXXXXX Notar
Zertifizierungsdiensteanbieter:
Bundesnotarkammer
Zertifikatsnummer:
XXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Die Signatur ist gültig.
Ort/Datum
Dr. XXXXXX Notar"

Ist ja auch ein Beglaubigungsvermerk. Hat dem GBA gereicht.

LG, Dino
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