elektronisches Urkundenarchiv-welche Unterlagen

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ReNoInge
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#1

23.02.2023, 14:07

Hallo Ihr,

ich muss einfach mal fragen, welche Unterlagen muss ich beim elektronische Urkundenarchiv hinterlegen bzw. was muss ich ausfüllen? Ich hinterlege die Original-Urkunde z.B. bei einem Kaufvertrag, die Reiter "Grunddaten" und Beteiligte sich ja automatisch ausgefüllt. Füllt Ihr Ausfertigungen aus? Ich mache die Ausfertigungen nicht über das elektronische Urkundenarchiv, sondern über unsere Notariats-Software. Bei dem Reiter "Bemerkungen" trage ich ggf. eine Änderungsurkunde oder ähnliches ein. Füllt Ihr den Reiter "Anzeigen/Registrierungen" immer aus, wenn Ihr eine UB angefordert habt bzw. eine Urkunde irgendwo registriert habt? Ich werde leider mit dem ganzen Thema bissel allein gelassen :oops:
Feldhamster
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#2

23.02.2023, 14:34

Ausfertigungserteilung muss im UVZ eingetragen werden soweit ich weiß. Die Anzeigen an FA, ZTR etc trage ich auch immer ein, zumal der FA-Vermerk an der Urkunde hierzu auch als sonstiges Dokument hochgeladen wird.
ReNoInge
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#3

23.02.2023, 14:43

FA-Vermerk als sonstiges Dokument hochgeladen? Was meinst du damit? Sorry, aber wie gesagt, wühl mich durch das ganze Thema irgendwie alleine.
Segelhoernchen
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#4

23.02.2023, 15:45

Du musst ja beim KV vermerken, dass du die Anzeige beim Finanzamt (Veräußerungsanzeige) gemacht hast. Also wir schreiben immer:

"Vermerk zu UVZ-Nr. ???:
Fotokopie mit Veräußerungsanzeige an das Finanzamt .....
Ort, Datum, unterschrift..."

Diesen Vermerk machen wir auf einem extra-Blatt, das an die Urkunde mit angesiegelt wird (also Vermerk an den KV und das Siegel dann auf die Rückseite).

Da der Vermerk ja nun auch im Urkundskasten ist und das UVZ ja eine bildliche Wiedergabe des Urkundskastens sein soll, hast du jetzt zwei Möglichkeiten:

Entweder scannst du den KV zusammen mit dem Vermerk (also als eine Datei) und lädst es als Hauptdokument hoch.

Oder du lädst du den KV als Hauptdokument hoch und scannst den FA-Vermerk als gesonderte Datei (diese gesonderte Datei muss dann im UVZ unter sonstige Dokumente hochgeladen werden - als Typ wird "elektronische Fassung eines Papierdokumentes ausgewählt).

Die FA-Spalte im UVZ müsste übrigens theoretisch noch nicht ausgefüllt werden, wir machen es aber trotzdem schon mit, weil das wird ja irgendwann (hoffentlich) kommen.

Die Ausfertigungen hingegen MÜSSEN unbedingt im UVZ eingetragen werden.

Und was gescannt werden muss? Du kannst dir eigentlich immer merken: UVZ = bildliche Wiedergabe des Urkundskastens; also alles, was ihr in den Urkundskasten legt, muss auch ins UVZ. Legt ihr z.B. eine FK der KR mit in den Kasten, muss auch diese für das UVZ gescannt werden.

LG
P. S.: mach dir keinen Kopf, wir sind alle mal klein angefangen :wink1
ReNoInge
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#5

23.02.2023, 16:07

Ah OK. Vielen Dank für deine ausführliche Beschreibung. Wir scannen unseren Vermerk, auf dem auch das mit dem Finanzamt steht, mit bei dem Kaufvertrag ein.

Dann werde ich jetzt alle Ausfertigungen vermerken und wenn ich dann eh schon Akte zur Hand habe, trage ich auch gleich ein, wo und was ich wie registriert habe bzw. zum Finanzamt geschickt habe.

Wer keine Arbeit hat, macht sich welche ;)
Segelhoernchen
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#6

23.02.2023, 16:18

ach ja, bevor ich es vergesse, bei Testamenten/Erbverträgen muss unter dem Bemerkungsfeld vermerkt werden, wann diese in die amtliche Verwahrung gegeben wurden (hatten wir auf einem Seminar, frag mich aber nicht, wo das steht)
IWedepohl
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#7

04.01.2024, 15:03

Wenn der Vermerk handschriftlich auf die Urkunde aufgebracht wird, lasst ihr jenen dann auch vomNotar gegenzeichnen, so wie in dem Fall, wenn man es über ein gesondertes Blatt handhabt?

Vielen Dank! :thx
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