Unternehmenswert u.a.

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Bosumi
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#1

21.02.2023, 16:04

Hallo Profis,
heute habe ich zwei Fragen und hoffe, dass jemand helfen kann. Aus Zeitgründen ist das für mich der beste Weg im Moment:
1. Wo im GNotKG finde ich etwas zur Bewertung von Unternehmen?
2. Meine Kollegin hat wohl eine GmbH mit Musterprotokoll versucht anzumelden, soll aber "normale" Anmeldung sein. Reicht da ein Schreiben an das Gericht, dass ein Versehen vorliegt odercwie bekommt man die Kuh unkompliziert vom Eis? Ich weiß nämlich grad nicht, da nicht im Büro, ob da im XNP "nur" etwas falsch angeklickt wurde. Mir ist nämlich ansonsten schleierhaft, wie das Gericht darauf kommt, da sie eigentlich alle Unterlagen hingeschickt hat. Ich kann meiner Kollegin diese Frage grad nicht beantworten.
Danke 😉
Resa
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#2

21.02.2023, 17:00

Hallo, zu Frage 2.:

Das hört sich ungewöhnlich an, da ja eine GmbH Gr. mit Musterprotokoll anders aussehen würde (also keine gesonderte Gesellschafterliste etc.). Was genau hat denn das Gericht geschrieben in der Verfügung?

zu Frage 1: § 54 für Geschäftsanteile oder ansonsten in einen GNotKG - Kommentar hinten in der Stichwortleiste unter "Geschäftswert" und dann ist vielleicht das richtige dabei.

Leider kann ich nicht mehr dazu sagen erstmal. Wünsche einen guten Feierabend.
Notariatsmann
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#3

21.02.2023, 20:41

Resa hat geschrieben:
21.02.2023, 17:00
ansonsten in einen GNotKG - Kommentar hinten in der Stichwortleiste unter "Geschäftswert" und dann ist vielleicht das richtige dabei.
:mrgreen:

Bei einer Erstanmeldung richten sich die Kosten nach dem Stammkapital (bzw. Mindestwert T€ 30, wenn kein Musterprotokoll). Ob eine kostenprivilegierte Gründung ohne Mindestwert vorliegt, richtet sich danach, ob das Musterprotokoll verwendet oder dessen Rahmen durch Änderungen/Ergänzungen verlassen wurde.
Bosumi
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#4

21.02.2023, 20:50

Danke schon einmal. Beide Fragen hatten keinen Zusammenhang.
Ich soll herausfinden, wie lt. GNotkG ein Unternehmen bewertet wird. Es geht da nicht um eine Gründung.
Zu Frage 2. Wir habe Gründung, HR Anmeldung, Gs Vertrag und Liste der Gesellschafter eingreicht. Das Gericht hat in seiner Verfügung diverse Dinge moniert, was alles im Musterprotokoll zu ändern wäre. Allerdings sollte es ja keine Gründung nach Musterprotokoll sein. Mir ist nur wichtig, dass man das möglichst unkompliziert beheben kann. Wahrscheinlich rufe ich einfach mal bei Gericht an.
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#5

21.02.2023, 22:23

Habt ihr denn ein Musterprotokoll beurkundet?
Bosumi
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#6

22.02.2023, 07:13

Nein, eben nicht.
Kann es sein, dass im XNP etwas falsch angeklickt wurde? Wie sonst kommt das HR darauf.
Ich habe jetzt irgendwo gelesen, dass man Klarstellung machen sollte.
Ich werde heute wohl anrufen.
Notariatsmann
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#7

22.02.2023, 19:29

Bosumi hat geschrieben:
21.02.2023, 20:50
Ich soll herausfinden, wie lt. GNotkG ein Unternehmen bewertet wird. Es geht da nicht um eine Gründung.
Es ist schwierig, die Frage mit Infos darüber zu beantworten, um was es nicht geht.

Das GNotKG knüpft den Geschäftswert - der mal mehr, mal weniger bzw. überhaupt nichts mit dem realen Unternehmenswert zu tun hat - an das konkret zugrunde liegende Geschäft.
Bosumi hat geschrieben:
21.02.2023, 20:50
Zu Frage 2. Wir habe Gründung, HR Anmeldung, Gs Vertrag und Liste der Gesellschafter eingreicht. Das Gericht hat in seiner Verfügung diverse Dinge moniert, was alles im Musterprotokoll zu ändern wäre. Allerdings sollte es ja keine Gründung nach Musterprotokoll sein.
Vielleicht taucht das Wort Musterprotokoll nur versehentlich auf, das wird aber wohl ohnehin nichts an den Beanstandungspunkten an sich ändern. Die Verwendung oder Nichtverwendung des Musterprotokolls steht ja im Belieben der Parteien und ist selbst kein taugllicher Beanstandungspunkt.
Bosumi
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#8

22.02.2023, 20:21

Ich habe nun bei Gericht angerufen. Sie meinte, es wäre Gründung nach Musterprotokoll und als ich fragte, wie wir die Kuh vom Eis bekommen, meinte sie, wir mögen den Gs Vertrag nachreichen. Und die Bescheinigung nach 54 nicht vergessen... Der Gs-Vertrag lag allerdings vorher schon bei, ist aber wohl verschüttet. Ich mache dann mal eine Klarstellung, dass Anmeldung nicht als Musterprotokoll zu werten ist, lege Gs-Vertrag und Bescheinigung bei und hoffe, dass es klappt. Mehr weiß ich leider auch nicht.

Die andere Frage bzgl. Wert überlasse ich dem Chef, da geht es um eine Erbsache.
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