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Bosumi
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#1
07.02.2023, 07:48
Hallo LiKo,
fleißig versehe ich immer noch meine Originalurkunden für die Sammlung mir den entsprechenden Vermerken und jetzt lese ich in einem Forum, dass das nicht (mehr) nötig wäre.
Kann mir bitte jemand sagen, ob das tatsächlich so ist und auf was sich das bezieht. Danach würde es tatsächlich ausreichen, wenn die Ausfertigungserteilung rein im UVZ angegeben wird.
Dankeschön

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Feldhamster
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#2
07.02.2023, 18:00
Ausfertigungserteilung wird nur im UVZ eingetragen. Erteilungsvermerke sind nur notwendig, wenn ein Finanzamt zu informieren ist.
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Hokulani
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#3
07.02.2023, 21:03
Das ist tatsächlich so.
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Bosumi
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#4
07.02.2023, 21:08
Herzlichen Dank. Ab morgen mache ich nur noch den Vermerk für das Finanzamt. Die Rechnungen landen eh im gesonderten Ordner.