Umschreibung Vollstreckungsklausel
Verfasst: 01.02.2023, 23:05
Liebe Mitstreiter,
folgender Sachverhalt:
A beurkundet bei Notar B eine Grundschuld zugunsten der C-Bank. Die Grundschuld wird eingetragen.
Etwa 1 Jahr später tritt die C-Bank die Grundschuld und ihre Ansprüche aus der persönlichen Haftung nebst Vollstreckungsunterwerfung gegen A an Notar B ab (ordnungsgemäß beglaubigt durch Notar X). Etwas später tritt Notar B die Grundschuld und die Ansprüche aus der persönlichen Haftung nebst Vollstreckungsunterwerfung gegen A an die S-Bank ab. Die S-Bank will jetzt aus der persönlichen Haftung gegen A vollstrecken.
Frage: Wer ist zuständig für die Umschreibung der Vollstreckungsklausel der Grundschuldbestellungsurkunde auf die S-Bank?
Da die Grundschuld und die persönlichen Ansprüche zuerst an Notar B abgetreten worden sind und von ihm weiter an die S-Bank, habe ich gewisse Bedenken gegen die Umschreibung der Klausel durch Notar B.
Hat jemand eine Idee dazu?
Für jeden Hinweis bin ich dankbar.
folgender Sachverhalt:
A beurkundet bei Notar B eine Grundschuld zugunsten der C-Bank. Die Grundschuld wird eingetragen.
Etwa 1 Jahr später tritt die C-Bank die Grundschuld und ihre Ansprüche aus der persönlichen Haftung nebst Vollstreckungsunterwerfung gegen A an Notar B ab (ordnungsgemäß beglaubigt durch Notar X). Etwas später tritt Notar B die Grundschuld und die Ansprüche aus der persönlichen Haftung nebst Vollstreckungsunterwerfung gegen A an die S-Bank ab. Die S-Bank will jetzt aus der persönlichen Haftung gegen A vollstrecken.
Frage: Wer ist zuständig für die Umschreibung der Vollstreckungsklausel der Grundschuldbestellungsurkunde auf die S-Bank?
Da die Grundschuld und die persönlichen Ansprüche zuerst an Notar B abgetreten worden sind und von ihm weiter an die S-Bank, habe ich gewisse Bedenken gegen die Umschreibung der Klausel durch Notar B.
Hat jemand eine Idee dazu?
Für jeden Hinweis bin ich dankbar.