Interessante und schwierige und wohl auch nicht ganz unstreitige Frage. Im letzten Skript zu Notarkostenseminaren 2020 - 2021 bin ich auf S. 88 darauf bereits eingegangen (kann für 15 Euro incl. Versandkosten bezogen werden, einfach Bestellanschrift senden an
info@filzek.de), und nach heutigem Stand kann immer noch auf die damals schon in früheren Auflagen zitierten Fundstellen verwiesen werden in
- Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 13. Aufl. 2021 - wie schon von Stefan geschrieben, genaue Rn. 1210 ff., 1216, 1217 -
- Diehn, Notarkostenberechnungen, 8. Aufl. 2022, Rn. 1224 ff. (ebenso wohl alle Vorauflagen ab ca. 5.), wonach mehrheitlich wohl in diesen Fällen der Entwurfsgebühr anstelle Vollzugsgebühr "zugeneigt" wird.
Was mir bei dem Fall von Diehn a.a.O. auffällt ist, dass zu dem Ausgangsfall (dort Änderung Namen einer GmbH) - m. E. versehentlich? - gar keine Vollzugsgebühr für diese neue Liste zur im Namen geänderten Gesellschaft selbst berechnet ist, während dann für die zwei Gesellschaften, an denen die von der Beurkundung direkt betroffene GmbH Beteiligungen hat (zwei GmbHs X und Y) jeweils die Entwurfsgebühr KV 24101 berechnet ist mit Mindestbetrag 60 Euro.
Würde man die - m. E. "vergessene" Vollzugsgebühr dannbei Rn. 1225 hinzu setzen (im Ergebnis bei 0,5-Gebühr aus 30.000 Euro 62,50 €) würde wegen § 93, wonach ja maximal eine Vollzugsgebühr anfällt, davon auch die Fertigung der weiteren Listen zu den zwei Gesellschaften, an denen die namensändernde GmbH beteiligt ist, von der nur einmalig anfallenden Vollzugsgebühr abgedeckt sein.
Da sind die zusätzlichen mindestens jeweils 60 Euro für Entwurf bei den weiteren Gesellschaften natürlich "attraktiver" für den Notar.
Aber da das wohl alles "so oder so" gesehen werden kann, wären beide Auffassungen gut vertretbar würde ich sagen. Sollte jemand neuere Literatur / Erkenntnisse / Rspr. zu dieser Frage haben, wäre das interessant hier einzustellen.
Da die Frage nur die entstehenden Kosten betrifft, beantrage ich Verschiebung nach GNotKG.
Für schwierige Notarostenfragen siehe bei Interesse auch entgeltliches Dienstleistungsangebot Notarkosten-Dienst wie bei
www.filzek.de beschrieben.