Familiengerichtliche Genehmigung

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Bosumi
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#1

06.01.2023, 23:35

Hallo,
ist es richtig, dass in einem "normalen" Übertragungsvertrag ohne Nießbrauch, ohne Wohngeld etc., also ohne etwaige Nachteile der Erwerber, KEINE familiengerichtliche Genehmigung benötigt wird, sofern die Erwerber minderjährig sind? Habt ihr Quelle?
Danke und LG
Husky98
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#2

09.01.2023, 10:07

Wenn es sich um die Übertragung von Grundbesitz handelt, ist die familiengerichtliche Genehmigung auf jeden Fall erforderlich.

Sollte das Rechtsgeschäft für die Minderjährigen tatsächlich lediglich rechtlich vorteilhaft sein, ändert das nichts am Genehmigungserfordernis, sondern wirkt sich allenfalls auf einen sonst möglicherweise bestehenden Vertretungsausschluss aus.

Für eine umfassendere Antwort ist der Sachverhalt leider zu knapp geschildert.
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Bosumi
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#3

09.01.2023, 17:27

Lieben Dank für die Antwort.
Doch, es ist eine Übertragung von Grundbesitz; die Oma überträgt auf Kinder und mdj. Enkel und bleibt wohnen o.ä.
Also brauchen wir sicher die Genehmigung. Aber wahrscheinlich ist es auch nicht schädlich, wenn man sie fordert und nicht braucht, oder?
Welche Abteilung des AGs ist zuständig - ich habe gelesen, beim Vormundschaftsgericht ist man falsch??
Danke 😘
Feldhamster
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#4

09.01.2023, 21:00

Ohne Genehmigung wird das Grundbuchamt nicht umschreiben. Und wie der Name sagt ist das Familiengericht zuständig.
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