Hallo Ihr Lieben,
mal ne kurze Frage: Kann der Notarvertreter Urkunden bzw. die Einträge im UVZ signieren, auch wenn er diese nicht beurkundet hat?
UVZ
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 05.10.2016, 10:15
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Weil Denken meist eine schwierige Aufgabe ist, beschäftigen sich nur wenige damit
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 12.10.2013, 12:58
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja. Der Notarvertreter kann während der Zeit seiner Bestellung sowohl Urkunden, als auch Einträge im UVZ signieren.