Erteilung Grunderwerbsteuer-UB (was kann hindern?)

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Kordu

#11

28.09.2007, 10:02

Pepsi hat geschrieben:wir sind nicht allwissend, wollte ich nur mal anmerken.. man kann es nie so dumm voraussehen wies kommt
Ich ja auch nicht! Deshalb schreib ich hier ja! :wink:

Aber nach allgemeinen Gesichtspunkten ist doch die Frage, ob man als Notar das so sicherstellen kann oder nicht! :wink:
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Pepsi
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#12

28.09.2007, 10:04

meiner meinung nach kann man nicht, da wir nicht im Fiamt drinstecken
Kordu

#13

28.09.2007, 10:06

Pepsi hat geschrieben:meiner meinung nach kann man nicht, da wir nicht im Fiamt drinstecken
Wie ist denn die Meinung von Euch anderen?
Jupp03/11

#14

28.09.2007, 10:19

Die Bank kann m. E. nur das verlangen:

Das finanzierende Kreditinstitut des Käufers darf als zusätzliche Treuhandauflage nur verlangen, dass die ranggerechte Eintragung seines Finanzierungsgrundpfandrechts sichergegestellt ist, d. h., dass:

die Urkunde zur Bestellung des Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt
wurde und der Eintragungsantrag auch im Namen des Kreditinstituts gestellt
wurde,

alle zur Bereitstellung des von der finanzierenden Bank verlangten Ranges
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen und der Gebrauch dieser
Unterlagen gegen Zahlung aus dem hinterlegten Betrag erfüllbaren
Ablösungsbeträgen möglich ist,

aus den Akten des Notars und der Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten
bei Antragstellung keine Eintragungshindernisse erkennbar sind.

Im übrigen kann die Bank verlangen, dass der vereinbarte Kaufpreis vollständig hinterlegt ist. An seine diesbezügliche Treuhandauflage muss sich das Kreditinstitut bis zum __.__.2007 gebunden halten; danach kann es sich einen Widerruf vorbehalten. Sobald diese beiden Treuhandauflagen erfüllt sind, ist ein Widerruf oder eine Änderung des Treuhandauftrages ohne Zustimmung der Kaufvertragsparteien unzulässig.

Darüber hinaus kann das finanzierende Kreditinstitut verlangen, dass die kaufvertrag-
lichen Auszahlungsvoraussetzungen eingehalten und nicht ohne seine Mitwirkung abgeändert werden; auf das Fehlen dieser Voraussetzung kann es aber einen einseitigen Widerruf nicht stützen.
Kordu

#15

28.09.2007, 10:25

Das Problem, das die finanzierende Bank hier hat, und weshalb die Bank auch die Eigentumsumschreibung auf die Käufer sichergestellt haben möchte, ist, dass hier ein Miethaus finanziert wurde, und die Bank logischerweise sicherstellen möchte, dass die Mieten auch den Käufern zustehen werden.
Jupp03/11

#16

28.09.2007, 10:30

nach den vertraglichen Vereinbarungen stehen dem Käufer doch die Mieten ab KP-Zahlung zu oder nicht?

Das Problem ist hier, dass du über das hinterlegte Geld verfügst zu einem Zeitpunkt, zu dem du nicht die Unterlagen für die Umschreibung komplett vorliegen hast. Es fehlt dir nämlich die UB.
Kordu

#17

28.09.2007, 10:33

Jupp03 hat geschrieben:nach den vertraglichen Vereinbarungen stehen dem Käufer doch die Mieten ab KP-Zahlung zu oder nicht?
Ja!
Jupp03 hat geschrieben:Das Problem ist hier, dass du über das hinterlegte Geld verfügst zu einem Zeitpunkt, zu dem du nicht die Unterlagen für die Umschreibung komplett vorliegen hast. Es fehlt dir nämlich die UB.
Laut unserem Vertrag dürfen wir über das Geld verfügen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen; das Fehlen der UB hindert allerdings nicht (weil wir ja die Grunderwerbsteuer zahlen).
Jupp03/11

#18

28.09.2007, 10:40

Dann stimmen Vertrag und Treuhandauftrag nicht überein.
Kordu

#19

28.09.2007, 11:08

Jupp03 hat geschrieben:Dann stimmen Vertrag und Treuhandauftrag nicht überein.
Das sehe ich eben gerade nicht so. Wir können doch die E-umschreibung sicherstellen, weil wir in unserer Hand haben, ob die UB erteilt wird oder nicht!
Jupp03/11

#20

28.09.2007, 11:21

Kordu, du bekommst die UB erst nach Zahlung der Steuern. Du verfügst also zu einem Zeitpunkt über den hinterlegten Betrag, zu dem die Umschreibung nicht sichergestellt ist, weil dir eben die verflixte UB fehlt. Bei Abwicklung über Anderkonto gibt es keine Auslegung von Treuhandaufträgen, sondern eine starre Haltung hieran.

Die Bank soll dir eine Abänderung geben.
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