Bescheinigung für die Sondersammlung nach § 39a BeurkG

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svklein
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#1

06.10.2022, 11:04

Hallo Ihr Lieben,

hat von Euch schon mal jemand eine Bescheinigung entworfen für Urkunden, die nicht gescannt werden können und demnach in der Sondersammlung verbleiben?
Wenn ja, wie sieht Eure Bescheinigung aus? Gemäß § 37 NotAktVV muss ein elektronischer Vermerk gem. § 39a BeurkG gefertigt werden.

Lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe!
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