Schriftverkehr in Prozessangelegenheiten über beN

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JB86
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#1

08.09.2022, 10:44

Guten Morgen,

wenn einer meiner Chefs, Anwalt und Notar, ein beA- und ein beN-Postfach hat, ist es zulässig, wenn andere Anwälte in Prozessangelegenheiten Schriftverkehr an unser beN-Postfach senden? Ich bin nur für das Notariat zuständig, mit Prozesssachen habe ich nichts am Hut, das machen andere Kolleginnen, bekomme aber ständig die Post in den Prozesssachen, die eigentlich bei den Kolleginnen im beA-Postfach landen sollte. Ist das so korrekt? Wenn nein, steht das irgendwo zum nachlesen? Das ist schon irgendwie nervig und ich würde da gerne gleich zurückschreiben, weiß aber nicht ob ich Recht habe! :lol:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Resa
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#2

08.09.2022, 11:46

Hallo, guten morgen,

ich habe gerade mal den Notar befragt (ich hatte das Problem nämlich auch schon), ich bekam keine abschließende Antwort - es scheint unklar zu sein. Er erwähnte aber, dass es ein Gutachten dazu im DNotI gäbe (wann das war, weiß ich nicht).

Herzliche Grüße
Feldhamster
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#3

08.09.2022, 18:39

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