Genehmigung zur Haupturkunde im UVZ hochladen

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Resa
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#1

01.09.2022, 17:04

Hallo. Leider sind wir noch nicht bzw. gar nicht vorangekommen mit dem Scannen und hochladen von Urkunden - techn. Probleme.
Trotzdem: Ich versuche, irgendwie am "Ball" zu bleiben, wie das alles geht und schon mal alles vorzubereiten (für den Tag, an dem es losgehen kann, wenn die TechnikProbleme behoben sind), ich mache mir also in dem Ordner, in dem ich alles sammele, schon überall Notizen, damit ich nicht ganz durchdrehe.

Da habe ich folgende Frage:

Wenn in einer Niederschrift einer oder auch ganz viele Beteiligte (z.B. bei Teilungsänderungen) vollmachtlos vertreten waren. Und nun trudeln die Genehmigungen der Beteiligten (Unterschriftsbeglaubigungen erfolgt bei anderen Notaren) ein. Die müssen ja dann in beglaubigter Fotokopie an die Papier-Urschrift.

Kann ich dann die Papier-Urschrift samt sämtlicher beglaubigter Abschriften aller Genehmigungen zusammen einscannen und als "von Urschrift" beglaubigen.

Oder muss ich jede einzelne beglaubigte Genehmigungserklärung einzeln einscannen, hochladen und unter "sonstiges Dokument" (von begl. FK) zur Haupturkunde hochladen?

Da habe ich jetzt schon so einige und das wird ganz schön viel, wenn wir da hoffentlich bald loslegen können.

Dank euch im Voraus.
Feldhamster
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#2

01.09.2022, 18:02

Ich würde die jede Genehmigung als sonstige Dokumente einzeln scannen.
Resa
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#3

02.09.2022, 09:48

Vielen lieben Dank, hatte ich auch überlegt, dass das zumindest der ganz sicherste Weg ist, nichts falsch zu machen. LG
Jaqueline
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#4

18.11.2022, 15:56

Hallo. Ich hätte dazu auch eine Frage. Ist es tatsächlich so, dass bei vollmachtloser Vertretung und nachträglicher Genehmigung eine beglaubigte Fotokopie der Genehmigungserklärung zur Papierurschrift der Haupturkunde zu nehmen ist. Wenn das so ist, wo steht das? Danke für Eure Hilfe.
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