XML-Daten bei Erbscheinsantrag

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JB86
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#1

26.07.2022, 16:47

Hallo, :wink1

mir fällt gerade so auf, dass ich bislang ja immer bei HR- bzw. VR-Anmeldungen für den elektronischen Versand die KV 22114 abgerechnet habe. Da wir ja nun auch Erbscheinsanträge elektronisch über XNP einreichen, müssten wir doch da auch die KV 22114 abrechnen oder nicht?

Und muss eigentlich für die Personenstandsurkunden die wir beglaubigt beifügen jedes Mal die KV 25102 abgerechnet werden? Habe ich gerade zufällig hier irgendwo aufgeschnappt. Das wird hier nämlich nie gemacht. Kann mich auch nicht erinnern, dass bei der Prüfung mal deswegen gemeckert wurde. Würde es aber gerne richtig machen. :oops:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Feldhamster
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#2

26.07.2022, 17:46

Ja, wir rechnen auch bei Erbscheinsanträgen die XML-Gebühr ab und für jede beglaubigte Abschrift einer Personenstandsurkunde die 25102.
JB86
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#3

27.07.2022, 09:21

:patsch
Danke, dann werde ich dies mal künftig auch tun :oops:
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JB86
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#4

27.07.2022, 09:22

:patsch
Danke, dann werde ich dies mal künftig auch tun :oops:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
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