Behandlung als offensichtlicher Schreibfehler?
Verfasst: 21.07.2022, 16:48
Hey ihr Lieben,
ich brauche mal wieder Euer Wissen. Ist ein bisschen peinlich, aber Folgendes ist in unserem Notariat passiert:
Es wurde ein Überlassungsvertrag beurkundet (mehrere Grundstücke, die zu verschiedenen Gerichtsbezirken gehören, wurden dabei übertragen). Bei der Adresse der Übernehmerin wurde während der Beurkundung durch meinen Chef ein Ortsteil hinzugefügt. Als die Urkunde sodann ins Reine geschrieben wurde, wurde leider nicht der richtige Ort hinzugefügt, sondern ein Ortsteil, den es gar nicht gibt (krakelige Handschrift Chef).
Obwohl jede Änderung in der Urkunde noch mal gelesen wird, ist dieser Fehler leider nicht aufgefallen.
Die Urkunde wurde sodann auch ausgefertigt und an diverse Finanzämter und an die Gerichte und natürlich an die Mandanten versandt. Bei einem Gericht wurde der Grundbesitz auch bereits umgeschrieben.
DAs Finanzamt wies uns heute telefonisch darauf hin, dass hier ein Fehler vorliegen muss und dass es den Ortsteil eben gar nicht gäbe. Wir sollen eine korrigierte Abschrift des Vertrages einreichen.
Ich frage mich jetzt, ist das jetzt so zu beahndeln, wie ein offensichtlicher Schreibfehler und es muss ein Vermerk nach § 44 a BeurkG angebracht werden? In der Originalurkunde ist es ja eigentlich richtig. Oder muss ich alle Abschriften/Ausfertigungen der Urkunden zurückfordern, vernichten und neue - korrigierte - versenden, aber ohne Vermerk?
Letzteres oder?
Oder gibt es noch eine andere Lösung?
Vielen Dank schon mal vorab... Liebe Grüße
ich brauche mal wieder Euer Wissen. Ist ein bisschen peinlich, aber Folgendes ist in unserem Notariat passiert:
Es wurde ein Überlassungsvertrag beurkundet (mehrere Grundstücke, die zu verschiedenen Gerichtsbezirken gehören, wurden dabei übertragen). Bei der Adresse der Übernehmerin wurde während der Beurkundung durch meinen Chef ein Ortsteil hinzugefügt. Als die Urkunde sodann ins Reine geschrieben wurde, wurde leider nicht der richtige Ort hinzugefügt, sondern ein Ortsteil, den es gar nicht gibt (krakelige Handschrift Chef).
Obwohl jede Änderung in der Urkunde noch mal gelesen wird, ist dieser Fehler leider nicht aufgefallen.
Die Urkunde wurde sodann auch ausgefertigt und an diverse Finanzämter und an die Gerichte und natürlich an die Mandanten versandt. Bei einem Gericht wurde der Grundbesitz auch bereits umgeschrieben.
DAs Finanzamt wies uns heute telefonisch darauf hin, dass hier ein Fehler vorliegen muss und dass es den Ortsteil eben gar nicht gäbe. Wir sollen eine korrigierte Abschrift des Vertrages einreichen.
Ich frage mich jetzt, ist das jetzt so zu beahndeln, wie ein offensichtlicher Schreibfehler und es muss ein Vermerk nach § 44 a BeurkG angebracht werden? In der Originalurkunde ist es ja eigentlich richtig. Oder muss ich alle Abschriften/Ausfertigungen der Urkunden zurückfordern, vernichten und neue - korrigierte - versenden, aber ohne Vermerk?
Letzteres oder?
Oder gibt es noch eine andere Lösung?
Vielen Dank schon mal vorab... Liebe Grüße