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Mal wieder das Vermerkblatt um UVZ :)

Verfasst: 14.07.2022, 13:10
von Segelhoernchen
Wir möchten den KV direkt nach Beurkundung als Hauptdokument hochladen.

Dann ist das Vermerkblatt für die Finanzamtsanzeigen ja noch nicht fertig (Ich weiß ja auch noch nicht, wann der KV bearbeitet und angezeigt wird)

Dann möchte ich das Vermerkblatt als sonstiges Dokument hochladen, also scannen, nachdem Chef es unterschrieben hat

Als was lade ich es hoch? als sonstiges elektronisches Dokument? als elektronische Fassung eines Papierdokuments?

Bei "elektronische Fassung eines Papierdokuments" müsste ich einen Übereinstimmungsvermerk anbringen, dass kann doch nicht richtig sein, oder? wie macht ihr das?
Bin gerade völlig verwirrt :patsch

Re: Mal wieder das Vermerkblatt um UVZ :)

Verfasst: 14.07.2022, 18:37
von Feldhamster
Wenn es extra gescannt wird, dann witd es so behandelt wie in deinem letzten Absatz beschrieben. So stand es zumindest in einem Merkblatt der BNotK.

Re: Mal wieder das Vermerkblatt um UVZ :)

Verfasst: 30.08.2022, 11:12
von TNN
Es wird als elektronische Fassung eines Papierdokumentes eingestellt und machst einen Übereinstimmungsvermerk (eletronische Fassung entspricht der Urschrift).

MfG

TNN

Re: Mal wieder das Vermerkblatt um UVZ :)

Verfasst: 01.09.2022, 20:12
von Helena
So richtig verstehe ich die Frage nicht.

Die Anzeige an das Finanzamt (Grunderwerbsteuer, Körperschaften oder Schenkungssteuer) hat innerhalb von 2 Wochen nach Beurkundung/Beglaubigung zu erfolgen. Steht z. B. in § 54 EStDV. Die Urkunde Ins UVZ hochladen solltest Du innerhalb der gleichen Frist. Mach Dir doch keine Mehrarbeit.

Im Übrigen müssen diese Vermerke nicht unterschrieben werden. Wo sollte dies stehen, wenn ich fragen darf?

Sobald ich z.B. mein Briefchen an die Körperschaftssteuerstelle geschrieben habe, schreibe ich auf weißes Blatt Papier "Begl. Abschrift an die Körperschaftssteuerstelle beim FA.... am .....................2022 versandt." Kommt als letzte Seite zur Originalurkunde und wird dann UVZ-mäßig eingescannt und hochgeladen.
Ich nähe danach alles zusammen, wenn die Urkunde mehr als 2 Seiten hat.

Viele Grüße

Re: Mal wieder das Vermerkblatt um UVZ :)

Verfasst: 09.09.2022, 12:54
von eysburn
Helft mir bitte mal auf die Sprünge. Im UVZ ist doch extra ein Reiter oben, wo ich die Eintragung machen kann,
"Finanzamt angezeigt ...-Datum-" und für ZVR und ZTR ebenfalls.
Muss ich wirklich noch ein Extrablatt hochladen.

Re: Mal wieder das Vermerkblatt um UVZ :)

Verfasst: 09.09.2022, 13:21
von Feldhamster
So wie ich es verstanden habe ja, da der Vermerk in Papierform an der Urkunde beigeheftet ist und Gleichlauf zwischen Papier-Sammlung und den hinterlegten Dokumenten im UVZ bestehen muss.

Re: Mal wieder das Vermerkblatt um UVZ :)

Verfasst: 22.11.2022, 12:39
von puchiko
Genau, bis jetzt ist das leider so. Da hat man wieder mal die Gesetze nicht aufeinander abgestimmt.
Wird aber sicherlich irgendwann demnächst geändert, dass das auch wegfällt.