UVZ: Genehmigungserklärungen innerhalb Vollzugstätigkeit

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Hokulani
Forenfachkraft
Beiträge: 134
Registriert: 01.10.2018, 21:12
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#1

29.06.2022, 12:09

Liebe Kolleg_innen :-)

Wie tragt ihr eine Genehmigungserklärung im Rahmen der Vollzugstätigkeit in das UVZ ein?

Beteiligter hat sich vertreten lassen.
Entwurf der Genehmigung wurde von euch gefertigt.
Vollzugsgebühr für die Einholung rechnet ihr ab.

Jetzt kommt der Vertretene mit dem Entwurf zwecks Unterschrift vorbei. Wie ist diese Genehmigung einzutragen?
UB ohne Entwurf oder UB mit Entwurf?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

29.06.2022, 12:45

Ich würde sie als mit Entwurf eintragen aber als ohne Entwurf abrechnen - genauso wie vorher auch.
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

29.06.2022, 13:06

so mache ich das auch
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#4

04.07.2022, 16:49

Ich mache es auch so wie Feldhamster.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Antworten