Bei uns kommt es leider immer häufiger vor, dass Leute einen Termin für eine U-Beglaubigung vereinbaren und dann nicht kommen ohne abzusagen. Das ist nicht nur nevig, sondern auch mit Aufwand verbunden. Wir halten einen Raum frei, der vorher hergerichtet wird (Desinfektion usw.), der Sachbearbeiter klinkt sich einige Minuten vorher schon vom Telefon aus, damit er parat steht, wenn der Mandant kommt usw.
Wie geht ihr damit um?
Wir haben uns auch gefragt, ob man nicht eine Art Kostenpauschale berechnen könnte. Hat da jemand eine Idee?
nicht eingehaltene Termine
- conocimiento
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Ich weiß nicht ob Notare das dürfen, aber vielleicht blacklisten?
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Gilt Nr. 21300 KV GNotKG auch für U-Begl.?
Könnte man mal prüfen....
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Es gibt dafür keine KV-Nr. - Ergo keine Gebühren.
21300 gilt bei Niederschriften (Vorbemerkung 2.1.3 Abs 1), nicht jedoch bei UB's.
Unterm Strich daraus lernen und den Herrschaften notfalls den nächsten Termin nicht sofort geben.
Wir lassen uns zwecks Prüfung des Dokuments (Reichsbürger etc.) alles vorab schicken... Erst dann gibt's den Termin. Wenn er dann nicht kommt, kommt er eben nicht... Den nächsten Termin gibt's halt dann erst in 4 Wochen. Das dauert denen zu lang und sie wollen eh keinen Termin mehr.
Warum sich ein SB dafür extra freihält, ist mir schleierhaft. Es besteht doch bei UB's ohne Entwurf keinerlei Belehrungspflicht etc.
21300 gilt bei Niederschriften (Vorbemerkung 2.1.3 Abs 1), nicht jedoch bei UB's.
Unterm Strich daraus lernen und den Herrschaften notfalls den nächsten Termin nicht sofort geben.
Wir lassen uns zwecks Prüfung des Dokuments (Reichsbürger etc.) alles vorab schicken... Erst dann gibt's den Termin. Wenn er dann nicht kommt, kommt er eben nicht... Den nächsten Termin gibt's halt dann erst in 4 Wochen. Das dauert denen zu lang und sie wollen eh keinen Termin mehr.
Warum sich ein SB dafür extra freihält, ist mir schleierhaft. Es besteht doch bei UB's ohne Entwurf keinerlei Belehrungspflicht etc.
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Naja, aber wenn die Leute nicht kommen, können sie auch nichts in ein Sparschwein tun. Unabhängig davon: für was ist das Geld darin? U-Begl. werden doch ganz normal abgerechnet.