Elektronische Übermittlung von Verträgen usw. an Gerichte
Verfasst: 28.04.2022, 15:42
Hallo zusammen. Wir sind ein Notarbüro in Hessen und mittlerweile kommt es öfters vor, dass wir Kaufverträge z.B. in BaWü ans Grundbuchamt elektronisch einreichen müssen. Und hier streiten sich die Geister bei der Abwicklung. Daher meine Frage, wie ihr Notariate dies nun handhabt, die schon länger über XNP einreichen? Fertigt ihr Ausfertigungen (auch auszugsweise) plus Ausfertigungsvermerk und scannt dies so ein oder lediglich die Urschrift und fertigt eine elektronisch beglaubigte Ablichtung? (ohne Auflassung für die AV muss ja ausgetauscht werden) Was ist mit den dazugehörenden Unterlagen wie Löschungsbewilligung, Verwalterzustimmung, UB etc.? Bleiben die im Original in der Handakte oder werden die nachgesendet? Das dazugehörige Anschreiben ans Grundbuchamt fertigt ihr auf Briefkopf und scannt es ein oder erstellt ihr das in XNP?
An das Nachlassgericht habe ich einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch eingereicht, jedoch nur als elektronisch beglaubigte Ablichtung. Jetzt meint mein Chef, das sei so falsch, ich müsse eine reguläre Ausfertigung erstellen. Und können Personenstandsurkunden in ein pdf erstellt werden oder jede für sich ein pdf?
Wo kann ich die Bestimmungen zum Unterlagenversand im elektronischen Rechtsverkehr denn nachlesen?
Danke vorab für eure Hilfe!
An das Nachlassgericht habe ich einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch eingereicht, jedoch nur als elektronisch beglaubigte Ablichtung. Jetzt meint mein Chef, das sei so falsch, ich müsse eine reguläre Ausfertigung erstellen. Und können Personenstandsurkunden in ein pdf erstellt werden oder jede für sich ein pdf?
Wo kann ich die Bestimmungen zum Unterlagenversand im elektronischen Rechtsverkehr denn nachlesen?
Danke vorab für eure Hilfe!