Elektronische Übermittlung von Verträgen usw. an Gerichte

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San@77
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#1

28.04.2022, 15:42

Hallo zusammen. Wir sind ein Notarbüro in Hessen und mittlerweile kommt es öfters vor, dass wir Kaufverträge z.B. in BaWü ans Grundbuchamt elektronisch einreichen müssen. Und hier streiten sich die Geister bei der Abwicklung. Daher meine Frage, wie ihr Notariate dies nun handhabt, die schon länger über XNP einreichen? Fertigt ihr Ausfertigungen (auch auszugsweise) plus Ausfertigungsvermerk und scannt dies so ein oder lediglich die Urschrift und fertigt eine elektronisch beglaubigte Ablichtung? (ohne Auflassung für die AV muss ja ausgetauscht werden) Was ist mit den dazugehörenden Unterlagen wie Löschungsbewilligung, Verwalterzustimmung, UB etc.? Bleiben die im Original in der Handakte oder werden die nachgesendet? Das dazugehörige Anschreiben ans Grundbuchamt fertigt ihr auf Briefkopf und scannt es ein oder erstellt ihr das in XNP?

An das Nachlassgericht habe ich einen Erbscheinsantrag nebst Personenstandsurkunden elektronisch eingereicht, jedoch nur als elektronisch beglaubigte Ablichtung. Jetzt meint mein Chef, das sei so falsch, ich müsse eine reguläre Ausfertigung erstellen. Und können Personenstandsurkunden in ein pdf erstellt werden oder jede für sich ein pdf?

Wo kann ich die Bestimmungen zum Unterlagenversand im elektronischen Rechtsverkehr denn nachlesen?
Danke vorab für eure Hilfe!
Feldhamster
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#2

28.04.2022, 18:03

Bzgl des Grundbuchamtes kann ich nichts sagen, da es hier in NRW noch nicht elektronisch geführt wird.
Aber mein Notar hat einen Erbscheinantrag elektronisch abgereicht, der auch problemlos erlassen worden ist vom Amtsgericht Dortmund. Es wurde von der Urkunde und von jeder Personenstandsurkunde eine elektronisch beglaubigte Abschrift erstellt und über XNP abgereicht. Die Ausfertigung des Erbscheins kam allerdings in Papier vom AG.
Feldhamster
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#3

28.04.2022, 18:11

Nachtrag:
Das notwendige Anschreiben an das AG hat mein Notar direkt in XNP erstellt. Es ist aber auch möglich, auf dem normalen Briefkopf ein Schreiben zu fertigen und dieses als pdf in XNP hochzuladen. Und alle Dokumente wurden natürlich signiert.
San@77
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#4

28.04.2022, 20:35

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort hinsichtlich des Erbscheinsantrag. Ich habe mal im Internet gestöbert und unter "elrv.info" auch tatsächlich was gefunden und siehe da, eine elektronisch beglaubigte Ablichtung ist ausreichend. Allerdings habe ich aus den 3 beigefügten Personenstandsurkunden jetzt eine pdf Datei gefertigt, mal sehen ob es beanstandet wird. Habt ihr dann auch pro Personenstandsurkunde die Beglaubigungsgebühr abgerechnet oder nur 1x 10€?
VG aus Südhessen nach NRW :)
Feldhamster
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#5

29.04.2022, 11:48

Für jede Personenstandsurkunde haben wir die Beglaubigungsgebühr 25102 abgerechnet. In deinem Fall wären das also 3x die Nr. 25102.
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