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Notarkosten Vollstreckung

Verfasst: 08.04.2022, 10:41
von Ramona A.
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt und bin mir jetzt unsicher, wie ich weitermachen könnte:

UG-Gründung, Stammkapital 1000,00 EUR
Gesellschafter: Frau P.
Geschäftsführer: Herr P.

Eintragung erfolgt, unsere Kostenrechnung wird nicht bezahlt.
mehrere Mahnungen, dann für vollstreckbar erklärt und zugestellt

Einen Monat später erfahre ich dann durch Zufall
Umfirmierung der UG
Gesellschafter: dazu habe ich keine Informationen
Geschäftsführer: Frau P

Ich habe dann noch einmal eine Versuchsballon in Form eines Schreibens losgeschickt -an die neue Firma- damit klar wird, dass wir
das mitbekommen haben, hat aber nix gebracht.

Muss ich jetzt meine Kostennote umschreiben und noch einmal neu zustellen lassen oder reicht eine entsprechende Information an den
Gerichtsvollzieher, den ich jetzt losschicken will.

Re: Notarkosten Vollstreckung

Verfasst: 20.04.2022, 17:27
von Martin Filzek
Euer Kostenschuldner ist m. E. nur Frau P. (jedenfalls bei der Gründungsurkunde der UG, siehe z. B. Notarkasse München, Streifzug 13. Aufl. 2021 Rn. 2592 und 2593, auch für die HR.-Anmeldung der neu gegründeten UG ist Frau P. Kostenschuldner).
Deshalb wäre es am besten, eure ursprngliche Kostenrechnung ist nicht auf die UG ausgestellt, sondern auf Frau P.
Falls das nicht so war (und ihr entgegenkommendeerweise die Rg. auf UG ausgestellt habt) würde ich neue Kostenrechnung für alles auf Frau P. persönlich ausstellen und dann ggf. die Vollstreckung wenn nötig gegen sie betreiben. Dass die UG später umfirmiert wurde, dürfte dann egal sein.

Notarkosten-Dienst und Inhouse-Seminare Notarkiostenrecht siehe www.filzek.de.

Re: Notarkosten Vollstreckung

Verfasst: 27.04.2022, 11:14
von Ramona A.
:thx