Amtsnachfolger, Fehler entdeckt

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Ramona A.
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#1

24.03.2022, 13:38

Hallo,
wir verwahren die Urkunden von zwei aus Altersgründen ausgeschiedenen Notaren.
Es ist jetzt aufgefallen, dass ein Testament, welches einer dieser Notare beurkundet hat, nicht korrekt ist. Der Wille der Mandantin ist bei einem Vermächtnis nicht ausreichend wiedergegeben,
was aus der Akte -die wir sogar noch hatten- feststellbar war. Zum Glück lebt die Mandantin noch und kann jetzt den Fehler korrigieren. Das alte Testament
wird aus der amtlichen Verwahrung geholt und ein neues Testament mit richtigem Inhalt wird verfasst.
Da es sich um ein eindeutiges Büroversehen handelt, bin ich der Meinung, dass wir die Kosten hierfür niederschlagen müssen.
Der Amtsnachfolger meint aber, das müsse die Haftpflichtversicherung des ausgeschiedenen Notars tragen. Ich weiss gar nicht, wie lange man da noch Fälle nachmelden kann und bin
etwas ratlos :oops:
Pitt
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#2

24.03.2022, 14:16

Schau mal hier, Verjährung dürfte wohl noch nicht eingetreten sein. Ich würde daher die Haftpflichtversicherung anschreiben.
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanag ... 03730.html
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