Übernahme Grundschuld durch Käufer

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Mahani
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#1

15.03.2022, 15:59

Hallo Zusammen.

Es wird demnächst ein KV beurkundet. Der K benötigt keine Finanzierung.
Im GB ist eine Grundschuld eingetragen. Diese valutiert nicht mehr. Dem VK liegt die Löschungsbewilligung vor.

Der K möchte die GS übernehmen, für den Fall, dass er in Zukunft einmal ein Darlehen benötigt, möchte er sich so Kosten sparen.

Welche Erklärungen der Gläubigerin oder des VK benötige ich denn jetzt? Was passiert mit der Löschungsbewilligung?
BuronJoker
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#2

07.06.2022, 22:03

Als Bank dürfte hier keine Neuvalutierung mehr in Betracht kommen. Es hätte eine beglaubigte Abschrift der Löschung gefertigt werden können, welche nach Auszahlung des Darlehens an das Grundbuch eingereicht werden könnte. Und dchwups, ist die dingliche Sicherung dahin…

Zeig dem Kunden auch mal die Mehrkosten im KV (evtl. ungedeckelte VZ-Gebühr bzgl Nichtvalutierungserklärung, Übernahme persönliche Haftung, später Umschreibung der Vollstreckungsklausel) auf. Dann sollte er sich von allein für eine Löschung entscheiden.

Ich mach das jetzt seit knapp 20 Jahren und ich habe noch nie einen Fall gehabt, wo sich der Kunde wirklich etwas gespart hat…

Lg, Tobi
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