Hallo Ihr Lieben!
Ich habe eine GS Bestellung zur Eintragung beim GB Amt beantragt.
Jetzt bekommen wir eine Zwischenverfügung, weil auf der Urkunde
nicht Urkundenverzeichnis Nr.
sondern Urkundenrolle Nr.
steht, weil es ab 01.01.22 Urkundenverzeichnis Nr. heißen muss.
Bei unseren selbst kreierten Urkunden hat meine Kollegin das schon gemacht. (War mir gar nicht bewusst / aufgefallen).
Das war jetzt die erste "Fremdurkunde" und da habe ich das übersehen bzw. gar nicht (mehr) auf dem Schirm gehabt.
Ist denn so eine "Falschbezeichnung" wirklich ein Grund eine Zwischenverfügung zu senden? Oder hätte nicht einfach ein Hinweis für die Zukunft gereicht. Hat da jemand Erfahrung?
LG und Danke
Benennung auf der Urkunde
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Natürlich nicht.Himmelskoerper hat geschrieben: ↑11.03.2022, 10:38
Ist denn so eine "Falschbezeichnung" wirklich ein Grund eine Zwischenverfügung zu senden?
Wo soll denn da bitte der Eintragungsmangel sein.
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So sehe ich das auch.... hat geschrieben: ↑11.03.2022, 20:02Natürlich nicht.Himmelskoerper hat geschrieben: ↑11.03.2022, 10:38
Ist denn so eine "Falschbezeichnung" wirklich ein Grund eine Zwischenverfügung zu senden?
Wo soll denn da bitte der Eintragungsmangel sein.
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Hallo Ihr Lieben!
Dann war ja mein Gedanke richtig
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So, jetzt versuche ich seit Tagen jemanden beim Grundbuchamt zu erreichen, geht niemand ans Telefon.
ich wollte jetzt schreiben, daß es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit handelt, um die Sache vom Tisch zu bekommen
Meint Ihr das ist ausreichend?
ich wollte jetzt schreiben, daß es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit handelt, um die Sache vom Tisch zu bekommen
Meint Ihr das ist ausreichend?
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