Keine Ahnung von Anwendung SigNotar und XNotar
Verfasst: 26.09.2007, 10:23
So, endlich läuft bei uns auch die Technik soweit, dass wir endlich versuchen können, unsere HR-Sachen elektronisch ans Gericht zu übermitteln.
Aber jetzt kommt mein Problem: Mein Chef und meine Kollegin (die nie die HR-Sachen bearbeitet, weil ich das alles mache) waren auf einem Seminar für das elektr. HR, aber keiner hat was genaues mitbekommen, so dass keiner mit den Programmen umgehen kann. Also darf ich mir in mühsamer Arbeit alles selbst aneignen. Toll, oder!?
Naja, mit den Programmen komme ich schon grob klar, bin mir aber noch so unsicher. Ich habe jetzt zwei Akten auf dem Tisch, wo ich versuchen möchte, die Sachen elektronisch zu übermitteln.
Fall 1: Gründung einer Ein-Mann-GmbH mit Ges.-Versammlung nebst Satzung, HR-Anmeldung und Ges.-Liste.
Fall 2: Sitzverlegung einer GmbH mit Ges.-Versammlung, HR-Anmeldung und geänderter Satzung nebst Bescheinigung nach § 54 GmbHG.
Was ist bei welchem Fall einzuscannen und elektr. zu übermitteln?
Bei Fall 1 würde ich sagen, dass die Anmeldung als „Urschrift“ und die Versammlung nebst Satzung als „beglaubigte Abschrift“ übermitteln muss.
Bei Fall 2 würde ich sagen, dass ich die Anmeldung als „Urschrift“ und die Versammlung sowie die geänderte Satzung als „begl. Abschrift“ übermitteln muss.
Stimmt das oder würdet Ihr das anders machen?
Dem Gericht sind dann doch wie üblich die Unterlagen in Papierform zu übermitteln?! Oder nicht?!
Bei Fall 1: begl. A. von Versammlung, Orig. der Anmeldung, Orig. der Ges.-Liste sowie Einzahlungsbeleg.
Bei Fall 2: begl. A. von Versammlung, Orig. der Anmeldung sowie begl. A. von geänderter Satzung.
Sorry, dass ich soviel und so doof frage, aber hier hat keiner Ahnung und ich weiß beim besten Willen nicht, wo ich mir das alles hersuchen soll. Ihr seid meine letzte und einzige Hilfe.
Wie verhält sich das eigentlich kostentechnisch? Bekommt man pro elektr. übermittelter Datei diese Pauschalgebühr in Höhe von je 2,50 €?
Bin absolut ratlos und total unglücklich. Bitte helft mir!
Aber jetzt kommt mein Problem: Mein Chef und meine Kollegin (die nie die HR-Sachen bearbeitet, weil ich das alles mache) waren auf einem Seminar für das elektr. HR, aber keiner hat was genaues mitbekommen, so dass keiner mit den Programmen umgehen kann. Also darf ich mir in mühsamer Arbeit alles selbst aneignen. Toll, oder!?
Naja, mit den Programmen komme ich schon grob klar, bin mir aber noch so unsicher. Ich habe jetzt zwei Akten auf dem Tisch, wo ich versuchen möchte, die Sachen elektronisch zu übermitteln.
Fall 1: Gründung einer Ein-Mann-GmbH mit Ges.-Versammlung nebst Satzung, HR-Anmeldung und Ges.-Liste.
Fall 2: Sitzverlegung einer GmbH mit Ges.-Versammlung, HR-Anmeldung und geänderter Satzung nebst Bescheinigung nach § 54 GmbHG.
Was ist bei welchem Fall einzuscannen und elektr. zu übermitteln?
Bei Fall 1 würde ich sagen, dass die Anmeldung als „Urschrift“ und die Versammlung nebst Satzung als „beglaubigte Abschrift“ übermitteln muss.
Bei Fall 2 würde ich sagen, dass ich die Anmeldung als „Urschrift“ und die Versammlung sowie die geänderte Satzung als „begl. Abschrift“ übermitteln muss.
Stimmt das oder würdet Ihr das anders machen?
Dem Gericht sind dann doch wie üblich die Unterlagen in Papierform zu übermitteln?! Oder nicht?!
Bei Fall 1: begl. A. von Versammlung, Orig. der Anmeldung, Orig. der Ges.-Liste sowie Einzahlungsbeleg.
Bei Fall 2: begl. A. von Versammlung, Orig. der Anmeldung sowie begl. A. von geänderter Satzung.
Sorry, dass ich soviel und so doof frage, aber hier hat keiner Ahnung und ich weiß beim besten Willen nicht, wo ich mir das alles hersuchen soll. Ihr seid meine letzte und einzige Hilfe.
Wie verhält sich das eigentlich kostentechnisch? Bekommt man pro elektr. übermittelter Datei diese Pauschalgebühr in Höhe von je 2,50 €?
Bin absolut ratlos und total unglücklich. Bitte helft mir!