Aufgebotsverfahren Grundschuldbrief

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irgendwieinventar
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#1

25.02.2022, 11:17

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage zum Thema "Aufgebotsverfahren":
Die Gläubigerin hat mir bestätigt, dass der an sie im Rahmen einer privatschriftlichen Abtretung ausgehändigte Grundschuldbrief versehentlich vernichtet worden ist.
Gibt es eine Möglichkeit, in einem solchen Fall das Aufgebotsverfahren abzukürzen, denn der GS-Brief ist ja nicht verloren oder verlegt, sondern vernichtet und der letzte "Besitzer" des Briefs bestätigt dies...

Habe einen solchen Fall noch nicht gehabt.

Herzlichen Dank
Okudera
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#2

02.03.2022, 18:29

In NRW habe ich bisher erfolglos auf § 57, 58 JustizG NRW verwiesen.

Dort heißt es, dass die Aufgebotsfrist mindestens 3 Monate betragen soll.
Okudera
Forenfachkraft
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#3

02.03.2022, 18:29

In NRW habe ich bisher erfolglos auf § 57, 58 JustizG NRW verwiesen.

Dort heißt es, dass die Aufgebotsfrist mindestens 3 Monate betragen soll.
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