Mitarbeitervollmacht

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Bosumi
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#1

18.02.2022, 21:38

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen 😄
ich habe eine Frage zu der Mitarbeitervollmacht in Verträgen.
Welchen Inhalt müssen die ab 2022 nun haben?
Bei uns steht im Vertrag, dass die
Frau A (Vor- und Zuname)
Frau B (Vor- und Zuname)
geschäftsansässig ...
bevollmächtigt sind.
Geburtsname oder Geburtsdatum stehen dort bisher nicht.
Nun sind im Urkundenverzeichnis ja auch immer Geburtsdatum und ggf. Geburtsname der Beteiligten einzutragen. Kürzlich habe ich i. V. eine Auflassung erklärt und beim Eintippen der Daten bin ich dann über o. g. in der Vollmacht fehlenden Angaben gestolpert.
Mir ist auch so, als hätte ich irgendwo gehört, es müsste nun der Geburtsname mit in die Vollmacht, ich persönlich denke eher das Geburtsdatum, aber was ist richtig und wo kann ich das nachlesen??
Weiß das jemand???
Danke und allen ein erholsames Wochenende!
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AnjaZ
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#2

22.02.2022, 12:35

Siehe § 5 DONot neue Fassung
Gruß Anja
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Feldhamster
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#3

22.02.2022, 19:44

Ich verstehe die Fragestellung so, ob in die Vollmacht Geburtstag und Geburtsname mit aufgenommen werden müssen.
§ 5 DONot sagt, was bei der Beurkundung angegeben werden muss. Ich interpretiere das so, dass in der Vollmacht (wie bisher) Name reicht und nur, wenn dann von der Vollmacht Gebrauch gemacht wird in der neuen Urkunde auch Geburtstag und Geburtsname anzugeben sind.
Bosumi
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#4

24.02.2022, 21:21

Vielen lieben Dank, das hilft mir und so haben wir das auch gemacht. Frage war genau so gemeint! 🙋
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