Erinnerung gegen Erhebung der Gebühren für Notarprüfung
Verfasst: 26.09.2007, 09:20
Einen schönen guten Morgen!
Ihr habt bestimmt schon gehört, dass für Notarvertreterbestellungen und Notarprüfungen jetzt vom zuständigen Landgericht Gebühren gem. JVKostG erhoben werden. Das ganze ist aber wohl nicht ganz unumstritten. Wir haben nunmehr eine Kostenrechnung für die Notarprüfung erhalten und mein Chef meint , dass wir hier wohl Rechtsmittel (Erinnerung) einlegen müssten. Wo ist mir schon klar, aber welche Begründung? Hat das schon jemand gehabt? Irgendwie ist mir auch so, dass darüber etwas in der Kammermitteilung stand (hier Braunschweig), aber finde ich nicht mehr.
lg Claudia
Ihr habt bestimmt schon gehört, dass für Notarvertreterbestellungen und Notarprüfungen jetzt vom zuständigen Landgericht Gebühren gem. JVKostG erhoben werden. Das ganze ist aber wohl nicht ganz unumstritten. Wir haben nunmehr eine Kostenrechnung für die Notarprüfung erhalten und mein Chef meint , dass wir hier wohl Rechtsmittel (Erinnerung) einlegen müssten. Wo ist mir schon klar, aber welche Begründung? Hat das schon jemand gehabt? Irgendwie ist mir auch so, dass darüber etwas in der Kammermitteilung stand (hier Braunschweig), aber finde ich nicht mehr.
lg Claudia