Erinnerung gegen Erhebung der Gebühren für Notarprüfung

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Claudia7876
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#1

26.09.2007, 09:20

Einen schönen guten Morgen!

Ihr habt bestimmt schon gehört, dass für Notarvertreterbestellungen und Notarprüfungen jetzt vom zuständigen Landgericht Gebühren gem. JVKostG erhoben werden. Das ganze ist aber wohl nicht ganz unumstritten. Wir haben nunmehr eine Kostenrechnung für die Notarprüfung erhalten und mein Chef meint , dass wir hier wohl Rechtsmittel (Erinnerung) einlegen müssten. Wo ist mir schon klar, aber welche Begründung? Hat das schon jemand gehabt? Irgendwie ist mir auch so, dass darüber etwas in der Kammermitteilung stand (hier Braunschweig), aber finde ich nicht mehr.

lg Claudia :?: :?: :?:
Claudia7876
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#2

26.09.2007, 10:20

Also, habe mich jetzt mal bei der Notarkammer Braunschweig schlau gemacht! Im Moment führt ein Kollege in dieser Angelegenheit ein so genanntes "Pilotverfahren" (Musterverfahren). Ob man sich hier anschließen muss oder abwarten, wird mein Chef mal mit dem Kollegen klären. Werde dann zu gegebener Zeit nochmal darauf zurück kommen.

Schönen Tag noch an alle! :pc
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#3

26.09.2007, 14:01

aha interessant! wusste ich nicht.. da sieht man mal, dass man offenbar doch nicht alles hinnehmen muss..

mit welcher begründung geht er denn vor?
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Lotti
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#4

26.09.2007, 14:03

das ist ja jetzt auch neu für mich, dass man sich dagegen wehren kann. würde mich auch mal interessieren wie ihr das hand habt und was dabei raus kommt. auf den gedanken würden meine chefs gar nicht kommen.
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
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#5

26.09.2007, 14:05

alles hinnehmen was diese sogenannte berufskammer beschließt??? das ist doch nicht dein ernst.. natürlich hat mein Chef überlegt, was zu machen, aber da das alles nichts bringt und man sich nur unnütz aufregt, wir sowieso keine Prüfung mehr haben, kann es ihm egal sein und er hats seingelassen..
Claudia7876
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#6

27.09.2007, 09:30

:moin ...werde Euch auf dem Laufenden halten...Chef muss nur erstmal mit dem Kollegen telefonieren.

Claudia
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