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KornkekZ
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#1
03.02.2022, 09:19
Guten Morgen in die Runde,
in der nächsten Woche soll die Unterschrift unter einer Genehmigungserklärung in Frankreich beglaubigt werden. Hierfür bedarf es ja laut Haager Abkommen keiner Apostille.
Der Beteiligte fragt mich nun, ob es okay ist, wenn er die Genehmigungserklärung dort unterzeichnet und der französische Notar einen französischen Beglaubigungsvermerk anbringt. Ich möchte ihm jetzt nichts falsches sagen und später eine Zwischenverfügung kassieren. Daher wäre es toll, wenn mir dies jemand beantworten kann?
Liebe Grüße
Julia
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pitz
- ...wegen der Kekse hier
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Kennt alle Akten auswendig
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#2
03.02.2022, 09:38
Der Beglaubigungsvermerk sollte, sollte die Urkunde beim Handelsregister eingereicht werden, eine deutsche Sprachfassung enthalten mE.
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KornkekZ
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#3
03.02.2022, 10:26
Danke für die schnelle Antwort.