UVZ und Rechnungen

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tortuga
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#1

25.01.2022, 10:49

Hallo zusammen,

wir stehen hier im Büro vor der Frage, ob wir nach wie vor eine Rechnungskopie an die Urkunden in der Urkundensammlung tackern dürfen. Wir haben das in der Vergangenheit so gehandhabt. Ich bin der Meinung, in einem der Seminare gehört zu haben, dass ein Antackern der Rechnungskopie die Urschrift verändert und damit dann auch die Rechnung als sonstiges Dokument in die elektronische Urkundensammlung hochgeladen werden muss., damit die elektronische Version der Urschrift mit der Papierversion übereinstimmt.

Ich habe dazu leider nichts mehr gefunden und hoffe auf Euer Schwarmwissen und nützliche Tips - gerne auch mit Fundstellen :)

Vielen Dank und viele Grüße

Laura
Feldhamster
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#2

25.01.2022, 13:59

So wurde es mir auch in einem Seminar erklärt. Ich tackere die Rechnung nun nicht mehr an die Urkunde, sondern sammle sie in einem getrennten Ordner. So habe ich sie beisammen für die Notarprüfung und spare mir das Hochladen in die Sammlung.
tortuga
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#3

25.01.2022, 14:38

Danke, Feldhamster, für Deine Antwort. Ich finde den Vorschlag mit dem Ordner gut. Wie ist der bei Euch sortiert? Nach Rechnungsnummer oder nach UVZ Nummer? Wir haben hier 5 Notare. Dann wohl auch eher für jeden Notar einen Ordner...

Hier kam jetzt der Vorschlag, die Rechnung mit einer Büroklammer an die Urschrift zu nehmen, um damit das "festverbunden" zu umgehen. Ist das ein praktikables Vorgehen? Ich persönlich mag Büroklammern nicht sonderlich :-/
Segelhoernchen
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#4

26.01.2022, 09:18

also lt. Seminar sollte alles, was in die Urkundensammlung kommt, gescannt werden, ich denke nicht, dass du das mit einer Büroklammer umgehen kannst... tackern ist ja auch keine "feste Verbindung" lt. BeurkG. Ich meine, dass es da wohl keinen Unterschied zwischen tackern oder Büroklammer
Feldhamster
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#5

26.01.2022, 13:10

tortuga hat geschrieben:
25.01.2022, 14:38
Danke, Feldhamster, für Deine Antwort. Ich finde den Vorschlag mit dem Ordner gut. Wie ist der bei Euch sortiert? Nach Rechnungsnummer oder nach UVZ Nummer? Wir haben hier 5 Notare. Dann wohl auch eher für jeden Notar einen Ordner...

Jeder Notar einen Ordner (wir haben 6 Notare) und sortiert nach UVZ-Nrn. Sollte zu einer Urkunde keine Rechnung erstellt worden sein, wird an die entsprechende Stelle ein Blatt mit Hinweis nach § 21 GNotKG geheftet.
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